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News

10. September 09

Stellungnahme zur neuen Pflegekinderverordnung

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer ist ein Kernanliegen des SKF. Seit Jahrzehnten setzen wir uns differenziert für ein quantitativ und qualitativ den Bedürfnissen von Kindern und Eltern entsprechendes Kinderbetreuungsangebot ein.

Bei der sogenannt behördlich angeordneten Fremdbetreuung unterstützt der SKF die neue Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV). Mädchen und Jungen, die von den Behörden fremd platziert werden, haben entweder keine Eltern mehr oder solche, welche aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu betreuen. Für den SKF steht es ausser Frage, dass Mädchen und Jungen, die sich in einer solchen Situation befinden, einen besonderen Schutz (von Seiten des Staates) brauchen.

Andere Prioritäten sieht der SKF bei der, laut Bericht, freiwilligen Fremdbetreuung, welche oft, aber nicht immer, mit der Tagesbetreuung gleichzusetzen ist. In diesem Bereich sollte es von Seiten des Staates zwar klare Mindestanforderungen zur Qualitätsförderung, aber keinesfalls zu starke Regulierungen geben. Aus folgenden Gründen:

1. Mütter und Väter, die ihre Kinder für einige Tage in der Woche familienextern betreuen lassen, sind nach Meinung des SKF besser in der Lage, das Wohl ihrer Kinder einzuschätzen als eine Behörde. Sie erkennen im Normalfall auch eher die Gefahr von Missbrauch oder Diskriminierung eines Kindes durch eine Betreungsperson oder -institution.

2. Zu hohe - oder als negativ bewertete (kontrollierende, unter Verdacht stellende etc.) - Anforderungen an Betreuende (egal ob in Familien oder Institutionen wie Kindertagesstätten) können einen negativen Effekt auf die Anzahl von Betreuungsplätze haben. Das ist aus Sicht des SKF nicht wünschenswert, da dies wiederum einen negativen Effekt auf die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit von Müttern (oder Vätern) hat.

3. Bei Kindern mit Migrationshintergrund ist eine Betreuung resp. vorübergehende Unterbringung bei Verwandten oder Landsleuten wichtig und richtig. Diese Platzierungen sollen überwacht, aber nicht durch unrealistische Regulierungen eingeschränkt werden.

Die ausfürliche Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.