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Der SKF-Verbandsvorstand begrüsst die Haltung und die Absicht des Bundesrates, seine Verantwortung im Bereich der Sterbehilfe in der Schweiz wahrzunehmen, lehnt jedoch beide vorgeschlagenen Gesetzesvorlagen zur Regelung der organisierten Suizidhilfe ab.
Anstelle einer Regelung im Strafgesetz schlägt der SKF-Verbandsvorstand vor, den Sterbehilfeorganisationen vom Bund mittels einer Aufsichtsgesetzgebung strenge, verbindliche Sorgfaltspflichten aufzuerlegen und deren Aktivitäten zu überwachen. Zudem müsste die Kompetenz der Suizidhelfenden für deren schwierige Aufgabe mittels Ausbildung und Supervision garantiert werden. Das gleiche Sorgfaltpflichtprinzip müsste auch Gültigkeit haben für Ärzte und Ärztinnen, welche mit den Sterbehilfeorganisationen zusammen arbeiten und die Rezepte für den Freitod ausstellen.
Der SKF-Verbandsvorstand möchte die assistierte Hilfe zum Suizid weder etablieren noch institutionalisieren und ist von einer möglichen Vorreiterrolle der Schweiz in der Frage der Suizidbeihilfe nicht begeistert. Er ist der Meinung, dass in erster Linie sinnvolle Alternativen wie die Palliativ-Medizin und die Sterbebegleitung, welche längst noch nicht flächendeckend angeboten werden, als alternative Lösungen zum Suizid zu unterstützen und zu fördern sind.
Nebst der Schaffung eines Spezialgesetzes fordert der SKF-Verbandsvorstand deshalb folgende Postulate:
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.