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Dem SKF-Verbandsvorstand ist es ein grosses Anliegen, dass die Schweiz die Europaratskonvention ratifiziert und die Anforderungen der Konvention, die den Schutz der Opfer in den Vordergrund rückt, auch in der Praxis erfüllt.
Der SKF-Verbandsvorstand stützt sich bei seiner Einschätzung auf die langjährige Mitarbeit als Trägerorganisation bei der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Die FIZ befasst sich seit 25 Jahren mit Opfern von Frauenhandel, den Auswirkungen dieser Menschenrechtsverletzung und den Massnahmen zur Bekämpfung. Gerade unsere direkte Arbeit in der Unterstützung der Opfer zeigt, dass der Schutz in der Schweiz längst nicht so vorhanden ist, wie er sein sollte.
Grundsätzlich fordert der SKF im Sinne der Europaratskonvention, dass allen gefährdeten Opfern der für sie notwendige Schutz gewährt wird, unabhänging von der Tatsache, ob sie sich an einem Strafverfahren beteiligen.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.