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Mit einer kurzweiligen Vernissage wurde am 21. Juni 2010 in der Matthäuskirche in Luzern die Wanderausstellung "Kein Kind ist illegal." eröffnet. Als Sprecherin und SKF-Vertreterin trat unter anderem unsere Geschäftsführerin Karin Ottiger auf. Der SKF ist Mitglied des Vereins "Für die Rechte illegalisierter Kinder" und hat die Wanderausstellung nach Luzern geholt. Bis zum 26. Juni 2010 ist sie noch in der Matthäuskirche zu bestaunen.
Der Verein "Für die Rechte illegalisierter Kinder" hat im Rahmen seiner Sensibilisierungsarbeit einen Plakatwettbewerb durchgeführt. Kinder und Jugendliche mit und ohne geregelten Aufenthaltsstatus sowie erwachsene Künstlerinnen und Künstler haben eindrückliche Werke zur Situation von Sans-Papiers-Kindern und -Jugendlichen geschaffen. Ein Teil dieser Arbeiten ist nun als Wanderausstellung mit dem Titel "Kein Kind ist illegal." an verschiedenen Orten der Schweiz zu sehen.
Bunte Vernissage
Nicola Neider Ammann, Leiterin des Bereichs Migration-Integration der Katholischen Kirche Stadt Luzern, begrüsste die Idee des SKF, die Ausstellung nach Luzern zu holen. In enger Zusammenarbeit mit dem SKF organisierte sie eine schöne, bunte Vernissage mit Reden von Karin Ottiger, Geschäftsführerin SKF und Ruedi Meier, Sozialdirektor der Stadt Luzern, einem eindrücklichen Beitrag von drei betroffenen Jugendlichen, verschiedenen Liederbeiträgen des "Chenderchors Musigtraum St. Johannes" und einem feinen mexikanischen Apéro.
Sans-Papiers haben selten keine Papiere
Karin Ottiger erläuterte in ihrem kurzen Referat, dass mit Sans-Papiers nicht Menschen ohne irgendwelche Papiere gemeint seien, sondern Migrantinnen und Migranten, welche ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in einem Staat leben. Die meisten seien im Besitze gültiger Identitätspapiere.
In der Schweiz gibt es gemäss der Luzernerin verschiedene Gruppen von Sans-Papiers: Zum einen Menschen, die gekommen sind um hier zu arbeiten und noch nie mit der schweizerischen Behörde in Kontakt gekommen sind. Zum andern Flüchtlinge mit einem abgelehnten Asylgesuch oder einem Nichteintretensentscheid, welche in der Schweiz bleiben, weil sie keine andere Lebensperspektive haben, in ihrem Heimatland verfolgt werden oder weil sie bereits seit vielen Jahren hier sind und ihre Kinder in der Schweiz in die Schule gehen. Eine dritte Kategorie sind Menschen, die zwar einmal eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz hatten, diese aber durch Scheidung oder andere Gründe wieder verloren haben.
Auf Probleme von Sans-Papiers-Kindern aufmerksam machen
Karin Ottiger betonte, dass in der Schweiz mehrere Tausende minderjährige Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsbewilligung leben würden: "Die meisten von ihnen haben nicht selber entschieden, dass sie ohne Bewilligung hier bleiben. Man sollte meinen, dass sie wie andere Jugendliche auch, ein Recht auf eine unbeschwerte Jugendzeit hätten, ohne ständige Angst und Entbehrungen." Die Kinder hätten spezielle Schutzbedürfnisse, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Diese sind in der von der Schweiz mitunterzeichneten UNO-Kinderrechtskonvention festgeschrieben oder auch in unserer Verfassung. So gilt beispielsweise das Recht auf Schulbidlung für alle Kinder in der Schweiz. Schwierig wird es erst, wenn sie eine Lehre machen wollen. Die Kampagne "Kein Kind ist illegal." habe ganz klar das Ziel die Lebenssituation von Sans-Papiers-Kindern zu verbessern und mit gezielter Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Probleme dieser Kinder in der Schweiz aufmerksam zu machen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Website "Kein Kind ist illegal."