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News

28. Juni 10

Klare Haltung zugunsten der Opfer

Die Stellungnahme des SKF zur sexuellen Ausbeutung und Gewalt in katholischen Kirchen hat viel Aufmerksamkeit erfahren. Dass das Thema noch lange nicht vom Tisch ist, zeigt das ausführliche Interview mit der Theologin und Supervisorin Marie-Theres Beeler. Als Ansprechperson für Opfer sexueller Ausbeutung in der Seelsorge im Bistum Basel beschäftigt sie sich seit längerer Zeit mit dieser Problematik.

Franziska Schawalder (fs): Frau Beeler – der SKF fordert in seiner Stellungnahme für alle Bistümer externe und somit unabhängige Ansprechpersonen? Wie haben Sie als interne Ansprechperson des Bistums Basel diese Forderung aufgenommen?

Marie-Theres Beeler (mthb): Im Fall des Bistums Basels ist es so, dass es Ansprechpersonen gibt, die nicht Mitarbeitende des Bistums sind und keine Auskunftspflicht gegenüber dem Personalamt oder behördlichen Vorgesetzten haben über ihre Kontakte, wenn ein Opfer nicht bereit oder in der Lage ist, eine Aussage zu machen, die für eine Konfrontation des Beschuldigten verwendet werden kann. Ich habe keine kirchliche Anstellung und arbeite freiberuflich als Supervisorin und Organisationsberaterin, bin aber vom Bistum als Ansprechperson beauftragt. Dies hat der SKF in seiner Pressemitteilung genau so gefordert.

Grundsätzlich kann sich jedes Opfer sexueller Übergriffe auch an die Opferhilfe wenden mit ihren kirchlich absolut unabhängigen Beratungsstellen und wird von dort die gleiche Unterstützung erhalten wie jedes andere Gewaltopfer. Auch als Ansprechpersonen des Bistums vermitteln wir Menschen an diese Beratungsstellen, damit sie jene Hilfe erhalten, die ihnen nach dem Opferhilfegesetz zusteht. Im Unterschied zu den Opferhilfestellen in den Kantonen sind Ansprechpersonen im Auftrag des Bistums auch Mitglieder eines Fachgremiums, in dem das Personalamt Massnahmen berät, um mit Grenzverletzungen und Vorfällen sexueller Ausbeutung hilfreich umzugehen. Die Opferhilfe ist im Kontakt zu vorgesetzten Stellen aufgrund ihres Auftrages eingeschränkt.

Durch die Zugehörigkeit zu einem Fachgremium haben die Ansprechpersonen Kenntnis von Möglichkeiten der Wiedergutmachung und können Vorschläge zur Prävention oder zum Umgang mit Verdächtigen einbringen. Sie kennen die kirchlich Zuständigen und sind beteiligt an der Entwicklung von deren Strategien, damit beispielsweise keine neuen Übergriffe durch beschuldigte Personen stattfinden. In die Öffentlichkeit gelangen ja nur „klassische“ Fälle sexueller Ausbeutung, aber es gibt auch Situationen, die zum Handeln auffordern und nicht in den Bereich von Straftaten fallen. Auch in diesen Fällen können Massnahmen zur Hilfe oder Prävention nötig sein.

fs: Wo sehen Sie als kirchliche Fachperson den grössten Handlungsbedarf was das Thema sexuelle Ausbeutung und Gewalt angeht? Gibt es eventuell auch Bereiche, die bis anhin gar nicht zur Sprache kamen?

mthb: Was die Kirche betrifft, muss es eine klare Haltung zugunsten der Opfer geben und das uneingeschränkte Bemühen, zurückliegende Vorfälle aufzudecken und neue zu vermeiden. Eingeständnisse von Fehlern in der Vergangenheit sind eine wichtiger Beitrag und ein wirkungsvolles Zeichen der Verantwortung gegenüber den Opfern. Im Bistum Basel wurden hierzu wichtige Schritte getan, aber es gibt zwischen den Bistümern noch grosse Unterschiede und man muss wissen, dass ein grosser Teil von Beschuldigten und Tätern Orden angehören und die Bistümer hier keinerlei Einfluss auf den Umgang mit Straftaten haben. Gerade auch die Orden sind gefordert, hilfreiche Strukturen zu schaffen, um sexuelle Ausbeutung zu vermeiden und wieder gut zu machen. Einige Orden stellen sich dieser Aufgabe, andere kaum. Ein ehrlicher Umgang mit massiven Fehlern in der Vergangenheit und das Ziehen klarer Konsequenzen daraus müssen in allen kirchlichen Strukturen selbstverständlich werden und sich an einheitlichen Kriterien und Vorgehensweisen orientieren.

In der Kirche von Bedeutung ist ein weiteres Problem, das momentan durch die Thematisierung der Pädosexualität in den Hintergrund gerückt zu sein scheint. Es gibt nicht nur Kinder, die von kirchlichen Mitarbeitenden sexuell ausgebeutet werden, sondern auch Erwachsene, die zu einem Seelsorger in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Frauen, aber auch Männer in Krisensituationen lassen sich auf eine sexuelle Beziehung mit einem Seelsorger ein. Zu einem späteren Zeitpunkt nehmen vormals „Verliebte“ dann oft wahr, dass sie in diesem Machtgefälle Opfer sexueller Ausbeutung geworden sind. Was für die Psychotherapie gilt, gilt auch für kirchliche Mitarbeitende: Sexualität mit Abhängigen ist in jedem Fall ein Machtmissbrauch. Die psychischen Folgen für die Betroffenen sind verheerend. Es ist wichtig, dass in der Ausbildung von SeelsorgerInnen die Sensibilität für dieses Thema gefördert wird. In der Kirchgemeinde der Region Bern, die schon viele Jahre ein Beschwerdeverfahren auch für Vorfälle kennt, die strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, sind SeelsorgerInnen verpflichtet, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie mit Menschen, die ihnen anvertraut sind, keine sexuellen Beziehungen leben.

Eine weitere Problematik, die nicht nur die Kirche betrifft, ist die Täterfixierung in der Öffentlichkeit. Man interessiert sich kaum für die Opfer. Ich habe mich in den vergangenen Wochen zeitweise fast täglich geärgert über die populistisch aufgemotzte Kundgabe der Meinung, dass konsequente Strafanzeigen der einzig richtige Weg seien, um sexuelle Ausbeutung zu verhindern. Dabei lässt das Schweizerische Sexualstrafrecht bisher mehr als zu wünschen übrig! Als Ansprechperson war ich ein einziges Mal mit einer Situation konfrontiert, in der eine Strafanzeige überhaupt möglich und sinnvoll war. Die weitaus meisten Straftaten sind längst verjährt, wenn sie ans Licht kommen. Das ist in der Regel sieben Jahre nach der Tat der Fall. Ist ein Opfer zur Tatzeit noch nicht 16 Jahre alt, beginnt die Verfolgungsverjährung (und dies erst seit 2002!) mit dem vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers. Seit 2008 ist nun die Unverjährbarkeit von sexuellen und Pornografischen Straftagen in der Bundesverfassung, aber es gibt noch keine Umsetzung auf Gesetzesebene und in den kommenden Monaten werden wir erst erfahren, wie der Bundesrat diesen Verfassungsauftrag umzusetzen gedenkt. Viele Betroffene verdrängen ihre Erfahrungen und werden mit ihrer Geschichte erst in späteren Lebensphasen konfrontiert. Im Fall einer verjährten Straftaten ist genau abzuklären, ob eine Anzeige nicht grösseren Schaden als Nutzen bringt. Die Täter werden für ihre Taten nicht mehr belangt, was vielfach zu einer Retraumatisierung der Opfer führt. Sie werden ein zweites Mal zu Opfern, in diesem Fall zu Opfern einer wenig hilfreichen Justiz. Unser Sexualstrafrecht trägt viel zu wenig dazu bei, Menschen vor sexueller Ausbeutung zu schützen.

fs: Die öffentliche Diskussion verknüpft die sexuelle Ausbeutung und Gewalt in der katholischen Kirche mit zwei weiteren Pendenzen der Amtskirche, Sexualmoral und Pflichtzölibat. Zu Recht?

mthb: Ein klares und einheitliches Vorgehen von Seiten der Kirche bei Grenzüberschreitungen und Übergriffen habe ich bereits erwähnt. Dies scheint mir die vordringlichste Massnahme, auf die sich die Bistümer und Orden einigen sollten.

Der unterdrückte Umgang mit Sexualität in der Kirche hat mit Bestimmtheit zu einer Situation beigetragen, welche Sexualstraftaten im kirchlichen Rahmen tendenziell schützen. Insbesondere hinderte er viele Opfer daran, Hilfe zu suchen. Heute hat die Sexualmoral der Kirche meines Erachtens aber nicht mehr die Akzeptanz wie beispielsweise in den 60er- und 70er-Jahren, wo sie massiv dazu beigetragen hat, sexuelle Ausbeutung zu ermöglichen und zu vertuschen.

Dass in dieser Diskussion einmal mehr die Abschaffung des Pflichtzölibates für Priester gefordert wird, liegt auf der Hand. In diesem Punkt ist aber unabhängig von der Dramatik sexueller Ausbeutung dringender Handlungsbedarf.

Vielen Dank für dieses Gespräch und alles Gute!