Änderungen vom 11. Dezember 2020 in der Covid-19-Verordnung
Ab dem 12. Dezember bis zum 22. Januar sind alle öffentlichen Veranstaltungen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind religiöse Feiern, Beerdigungen, politischen Kundgebungen und Versammlungen von Legislativen. Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind neu auf höchstens fünf Personen begrenzt. Bei private Treffen gibt es keine Verschärfungen, es bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen. Doch empfiehlt der Bundesrat nun dringend, private Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken.
Für die Unterscheidung von Veranstaltungen, kulturellen Aktivitäten und privaten Treffen hilft das SKF Dokument Regelungen zu Kursen und Veranstaltungen (Stand 2.11.2020).