
Vereinsstatuten, das Salz in der Suppe (Onlinekurs)

Statuten bilden die Grundordnung eines Vereins. Damit ein Verein rechtsgültig ist, muss er schriftlich verfasste Statuten vorweisen können. Sie bilden das interne Recht, an das sich Mitglieder und Vorstand zu halten haben.
Das Gesetz legt grundsätzlich fest, wie ein Verein funktionieren kann und was im Minimum geregelt sein muss. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes haben den Zweck, Regelungen anzubieten für den Fall, dass die Statuten keine eigenen enthalten. Können diese Regelungen abgeändert und an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereins angepasst werden?
Müssen diese zwingend eingehalten werden und gibt es noch weitere Bestimmungen? Für Vorstandsmitglieder eines Vereins, für Geschäftsstellenleiterinnen oder Kantonalvorstände ist es wichtig, gut über Richtlinien und rechtliche Bestimmungen Bescheid zu wissen. So können zweckmässige Anpassungen erfolgen oder kontroverse Debatten an Mitgliederversammlungen ausgeschlossen werden.
Anmeldung und Anmeldeschluss
Der Kurs wird von 9.15 - 13.00 Uhr als Online-Angebot durchgeführt.
Anmeldung bis 10.6.2021 via sekretariat@frauenbundsz.ch
Zielgruppe
Für Vorstandsmitglieder eines Vereins, für Geschäftsstellenleiterinnen oder Kantonalvorstände. Die Teilnehmerinnen sind gebeten, die Vereinsstatuten am Kurstag mitzubringen.
Ziele
Die Teilnehmerinnen
- kennen den Zweck, Inhalt und Aufbau von Statuten
- fühlen sich sicher in Bezug auf das Vereinsrecht und die Statuten
- können eine Statutenrevision durchführen