Der Aktionenfonds für SKF-Mitglieder
Immer wieder stellen SKF-Vereine tolle Aktionen auf die Beine. Solche Projekte brauchen Zeit und Geld. Der SKF-Dachverband unterstützt das Engagement seiner Mitglieder neu mit einem Aktionenfonds. Der Aktionenfonds unterstützt finanziell Projekte, Aktionen und Kampagnen von SKF-Ortsvereinen und SKF-Kantonalverbänden, die Innovationscharakter aufweisen und ausserhalb des üblichen Vereinsprogramms liegen.
Vorgehen und Kriterien zur finanziellen Unterstützung

Die Anträge werden mit dem Gesuchsformular z.H. der Geschäftsstelle eingereicht. Ein Team der Geschäftsstelle prüft die Anträge einmal monatlich. Die Geschäftsstelle informiert die Gesuchstellerinnen und überweist ihnen den Betrag auf das Vereinskonto, wenn das Gesuch mit dem Reglement Aktionenfonds konform ist.
Kriterien zur finanziellen Unterstützung
a) inhaltliche Kriterien
Frauen der SKF-Ortsvereine und SKF-Kantonalverbände können Gesuche einreichen zu Aktionen/Anlässen/Projekten,
- die mit dem Leitbild des SKF übereinstimmen,
- rund um make up! Mit Flüchtlingen, make up! Care sowie make up! Schöpfung und Wandel,
- rund um Jubiläen des Vereins,
- die eine Überarbeitung des Erscheinungsbildes des Vereins in Anlehnung an das Corporate Design des SKF zum Ziel haben.
b) formale Kriterien
- Das Gesuch wird von einem oder mehreren SKF-Ortsvereinen oder SKF-Kantonalverbänden eingereicht.
- Das Gesuch wird mindestens vier Wochen vor Durchführung der Aktivität / des Projektes eingereicht. Eine rückwirkende Finanzierung von bereits stattgefundenen Projekten ist ausgeschlossen.
- Das Gesuch beinhaltet alle erforderlichen Angaben, Informationen und Beilagen (vgl. Gesuchsformular). Es können mind. 1'000 und max. 3'000 Fr. aus dem Aktionenfonds beantragt werden. Jeder Entscheid wird schriftlich mitgeteilt und begründet.
- Die Geschäftsstelle kann die Mitfinanzierung an Bedingungen knüpfen.
- Die Projektträgerschaft informiert die Geschäftsstelle, wenn das Projekt oder die Zielerreichung wegen unvorhergesehener Komplikationen gefährdet ist.
- Wird das Projekt nicht durchgeführt, ist der Betrag zurück zu überweisen.
- Die Projektträgerschaft stellt der Geschäftsstelle spätestens einen Monat nach Abschluss des Projektes eine Projektdokumentation zu. Darin enthalten ist eine Evaluation, eine Abschlussrechnung und sowie mediale Berichterstattungen rund um das Projekt.
Aktionenfonds ausgeschöpft
25 Anträge wurden innerhalb dreier Jahre genehmigt. In Tranchen von Fr. 1000 bis Fr. 3000 wurden Vereinswünsche ermöglicht. Lediglich bei einem Projekt wurde das Geld nicht abgeholt, weil ein Anlass nicht durchgeführt werden konnte.
Diese tollen Initiativen wurden damit begünstigt:
- 12 Jubiläen (v. a. Anlässe)
- 6 neue Websites
- 4 neue Vereinsauftritte (u. a. Logo)
- 2 Verbesserungen der Vereinsinfrastruktur
- 1 Eröffnung Spielgruppe
- 1 Care-Aktion
Unterstützung für innovative Freiwilligenarbeit
Der SKF erreichte durch nachhaltig und nach ethischen Standards angelegte Gelder 2019 ein gutes Finanzergebnis. Der Verbandsvorstand will dieses Geld SKF-Ortsvereinen und SKF-Kantonalverbänden zur Verfügung stellen. Die schriftliche Abstimmung 2020 ergab, dass mit dem Gewinn aus dem Finanzergebnis ein Aktionenfonds von einmalig 50‘000 Fr. eingerichtet wird.
So soll nicht nur die wertvolle Freiwilligenarbeit innerhalb des SKF gestärkt werden, sondern die FrauenBande des SKF darin bestärkt werden, innovative Aktionen und Projekte durchzuführen, die die Welt schöner und gerechter machen.