Vereinsstatuten, das Salz in der Suppe (Halbtageskurs)
Rechte und Pflichten verständlich erklärt: Mit den Statuten gibt sich der Verein eine Grundordnung. Sie bilden das interne Recht, an das sich Mitglieder und Vorstand zu halten haben.
Statuten bilden die Grundordnung eines Vereins. Damit ein Verein rechtsgültig ist, muss er schriftlich verfasste Statuten vorweisen können. Sie bilden das interne Recht, an das sich Mitglieder und Vorstand zu halten haben.
Das Gesetz legt grundsätzlich fest, wie ein Verein funktionieren kann und was im Minimum geregelt sein muss. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes haben den Zweck, Regelungen anzubieten für den Fall, dass die Statuten keine eigenen enthalten. Können diese Regelungen abgeändert und an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereins angepasst werden?
Müssen diese zwingend eingehalten werden und gibt es noch weitere Bestimmungen? Für Vorstandsmitglieder eines Vereins, für Geschäftsstellenleiterinnen oder Kantonalvorstände ist es wichtig, gut über Richtlinien und rechtliche Bestimmungen Bescheid zu wissen. So können zweckmässige Anpassungen erfolgen oder kontroverse Debatten an Mitgliederversammlungen ausgeschlossen werden.
Anmeldung und Anmeldeschluss
Anmeldung bis 24.8.2022 via Anmeldeformular
Durchführungsort
Kath. Pfarreizentrum
Freiestrasse 13
Weinfelden
Mittwoch, 7. September 2022, 13.30 – 17.15 Uhr
Zielgruppe
Für Vorstandsmitglieder eines Vereins, für Geschäftsstellenleiterinnen oder Kantonalvorstände. Die Teilnehmerinnen sind gebeten, die Vereinsstatuten am Kurstag mitzubringen.
Ziele
Die Teilnehmerinnen
- kennen den Zweck, Inhalt und Aufbau von Statuten
- fühlen sich sicher in Bezug auf das Vereinsrecht und die Statuten
- können eine Statutenrevision durchführen
Wie haben Teilnehmerinnen diesen Kurs erlebt? Eine Rückmeldung zum Kurs «Vereinsstatuten» – das Salz in der Suppe
Dateien
Kurs-Referent:in

Karin Ottiger
Karin Ottiger ist Co-Geschäftsleiterin des SKF und Expertin in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen.