In der Schweiz sterben jährlich etwa 100 Personen, weil Ihnen kein passendes Organ zugeteilt werden konnte. Das bedeutet, dass diese Menschen auf der Warteliste für Organspenden und ihre Angehörigen sehr froh sind, wenn mehr Menschen zur Organspende bereit sind. Doch wie genau stehe ich persönlich dazu? Will ich persönlich meine Organe nach meinem Tod spenden? Und möchte ich, dass neu in der Schweiz eine Widerspruchslösung gilt?
Das Initiativkomitee «Organspende fördern – Leben retten» will eine enge Widerspruchslösung, also dass wir neu alle automatisch als Organspender:in gelten, ausser wir selber lehnen das zu Lebzeiten ausdrücklich ab. Die Widerspruchslösung ist die meist verbreite Regelungsform von Organspende in Europa. Sie gilt z.B. in Frankreich, Spanien und Österreich.
Heute gilt in der Schweiz die erweiterte explizite Zustimmungslösung: Es braucht die ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten, damit eine Person als Organspender:in gilt. Ist dieser Wille nicht bekannt, braucht es die Zustimmung der Angehörigen (deshalb das Wort «erweitert»).
Der Bundesrat schlägt eine erweiterte Widerspruchslösung in Form eines indirekten Gegenvorschlags vor, also eine etwas abgeschwächtere Forderung als die der Initiative. In diesem Gesetzesvorschlag wird das Vorgehen wie folgt definiert: Falls keine Aussage einer Person zur Organspende vorliegt, werden die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen der Person befragt. Werden die Angehörigen nicht gefunden, gibt es keine Freigabe zur Organspende.
Am 15. Mai 2022 ist die Abstimmung über den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats.