
SKF sagt Nein zur Selbstbestimmungsinitiative

Das ist eines von vielen Beispielen, wie internationale Gesetze unsere Rechte stärken. Deshalb ist der Verbandsvorstand des SKF gegen die Selbstbestimmungsinitiative, über die wir am 25. November abstimmen.
Angriff auf Freiheitsrechte
Ursula Biondi verliebte sich in Heinz, der zu der Zeit 23 Jahre alt war. Sie wollten heiraten, doch stattdessen wurde Ursula Biondi in die geschlossene Arbeitsanstalt Hindelbank eingewiesen. Ihren Sohn nahmen sie ihr direkt nach der Geburt weg. Gegen die Zwangsadoption setzte sie sich vehement zur Wehr und konnte das Gefängnis zusammen mit ihrem damals acht Monate alten Sohn verlassen. Doch, wie sie sagt, das Stigma blieb und ihr Urvertrauen wurde für immer zerstört.
Wegen «liederlichem Lebenswandel» ins Gefängnis
So wie Ursula Biondi ging es in den 80er-Jahren Tausenden von Jugendlichen und Erwachsenen, die in Strafanstalten sogenannt «versorgt» wurden, wegen «liederlichem Lebenswandel», «Vaganterei» oder weil sie sogenannt «arbeitsscheu» waren. Damit einher gingen oft auch Zwangsadoptionen oder -sterilisationen. Eine Änderung brachte das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Schweiz im Jahr 1974. Artikel 6 garantiert allen ein Recht auf ein faires Verfahren, wogegen die Schweizer Behörden klar verstossen hatten. Seit die Schweiz 1973 die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben hat, können wir in Strassburg Menschenrechtsverletzungen einklagen.
Was wäre der Preis?
Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative fordert, dass schweizerisches Recht über internationales Recht gestellt werden soll. Bei Gesetzeskonflikten soll in Zukunft das internationale Gesetz gekündigt werden, wenn es nicht dem Referendum unterstand. Darunter fällt auch die Menschenrechtskonvention. Das Initiativ-Komitee verspricht sich davon mehr Selbstbestimmung, etwa bei der Umsetzung von Initiativen, die im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention stehen. Doch was ist der Preis dafür? Im Moment würde sich nicht viel ändern, denn die Menschenrechte stehen in unserer Schweizer Verfassung. Doch unsere Verfassung kann durch Initiativen geändert werden. In Deutschland könnten wir unsere Grundrechte beim Verfassungsgericht einklagen, doch das kennt die Schweiz nicht. Wir können an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen, wo in drei von 200 Fällen aus der Schweiz der Kläger Recht erhält. So trägt der EGMR dazu bei, dass Lücken in unseren Gesetzen und Fehler in der Rechtsprechung sichtbar werden und korrigiert werden .
Bundesrat und Parlament warnen
Was wäre, wenn das Stimmvolk eine Initiative annimmt, welche die Medien zensuriert? Oder die alle SozialhilfebezügerInnen zwangssterilisieren will? Oder alle Rollstuhlzugänge streichen will? Niemand könnte die Verletzung der eigenen Menschenrechte einklagen. Und die Geschichte zeigt: Die Mehrheit kann sich irren, vor allem wenn es um die Rechte von Minderheiten geht. Auch der Bundesrat und das Parlament sehen in dieser Initiative eine grosse Gefahr für die Schweiz. Der Bundesrat bangt um die Stabilität und Verlässlichkeit der Schweiz durch die Kündigung von Verträgen. Er betont, dass die Annahme dem Wirtschaftsstandort der Schweiz schaden würde und dass es zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention und somit zum Ausschluss aus dem Europarat kommen könnte.
Auch der Verbandsvorstand des SKF spricht sich klar gegen diese Initiative aus, basierend auf unseren Grundwerten der Solidarität, der Nächstenliebe und unserem Einsatz für die Benachteiligten dieser Welt. Zusammen mit über 100 Organisationen aus der ganzen Schweiz gehören wir zur Allianz der Zivilgesellschaft, die sich gegen diese Initiative einsetzt.ro