Stellungnahme zu "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"
Der SKF-Verbandsvorstand lehnt die Initiative ab. Er steht ein für Gerechtigkeit, menschengerechte Lebensbedingungen und damit für Solidarität mit den betroffenen Frauen, die oft allein die finanzielle Verantwortung für ein Kind übernehmen müssen. Frauen bzw. Paare geraten meist dann in einen Schwangerschaftskonflikt, wenn sich die Schwangerschaft völlig ungeplant eingestellt hat und dadurch die Lebenssituation aus den Fugen zu geraten droht. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen der Fall sein.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gemäss Fristenregelung die Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch sind: schriftliches Begehren - wobei eine Notlage geltend gemacht werden muss - und ein Beratungsgespräch mit dem behandelnden Arzt.
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