Zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot
Zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot
Der Verbandsvorstand des SKF begrüsst den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates in allen Punkten. Ein allgemeines Verbot der Gesichtsverschleierung im im öffentlichen Raum erachtet der SKF als unnötig, unzweckmässig und unverhältnismässig.
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