Zur vereinfachten Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Dass durch die vorliegende Revision die Änderung des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister auch von Kindern und Erwachsenen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung unbürokratischer ablaufen soll, kann vom SKF vollumfänglich unterstützt werden. Der SKF befürwortet diese Änderungen, sieht jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf der Gesetzesentwürfe für Transmenschen und urteilsfähige Minderjährige.
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