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SKF und Einwohner:innenstimmrecht

100 Jahre politische Arbeit auf allen Ebenen und zwei nationale Abstimmungen brauchte es, ehe die Schweizerinnen am 7. Februar 1971 in den Genuss des Wahlrechts und Stimmrechts kamen. Der SKF setzte sich ab 1950er Jahren für das Frauenstimmrecht ein. Seit 2021 fordert der Schweizerische Katholische Frauenbund gemeinsam mit den Evangelischen Frauen Schweiz die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Menschen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit.

Der SKF setzt sich für die Interessenvertretung und politische Partizipation von Frauen ein. Die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen ist ein zentrales Thema für den SKF. Wir bringen unser Gewicht als grosser Frauendachverband in die politische Diskussion ein. Als Vernehmlassungspartner des Bundes äussern wir unseren Standpunkt zu neuen Gesetzesvorlagen. Der SKF fördert die Führungskompetenzen seiner Mitglieder in Form von Kursen und setzt sich für halbe-halbe in der Schweizer Politik ein. 

Einwohner:innenstimmrecht gegen Demokratiedefizit

Rund 2 Millionen Ausländer:innen leben in der Schweiz – ohne politische Rechte. Das bedeutet, dass ein Viertel der Einwohner:innen der Schweiz von demokratischen Prozessen ausgeschlossen ist. In Verbindung mit den strengen Einbürgerungsgesetzen der Schweiz gefährdet dies langfristig die demokratische Ordnung, weil immer grösser werdende Bevölkerungsteile von politischer Teilhabe ausgeschlossen sind. Das ist für ein direktdemokratisches Land wie die Schweiz, das von der aktiven Beteiligung der Stimm- und Wahlberechtigten auf allen Ebenen des Gemeinwesens lebt, eine schlechte Entwicklung. 

Für Menschen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit

Der SKF und die Evangelischen Frauen Schweiz EFS setzten sich an der Frauensession für das Einwohner:innenstimmrecht ein. Nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz sollen Menschen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft das Stimm- und Wahlrecht erhalten – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

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Der SKF und das Frauenstimmrecht

Über ein Jahrhundert politischer Arbeit und zwei Anläufe, 1959 und 1971, bei nationalen Abstimmungen brauchte es in der Schweiz, ehe Schweizerinnen endlich politische Teilhabe auf Bundesebene erlangten. Schweizer Frauenverbände mussten Druck auf den Bundesrat ausüben und all ihre Kräfte mobilisieren, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen. Bei der ersten Abstimmung zum Frauenstimmrecht 1959 sprach sich der SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund explizit für das Stimmrecht aus und politisierte. Zur zweiten Abstimmung 1971 gab der SKF aus internen, politischen Gründen keine Empfehlung ab. Die historischen Protokolle der Vorstandssitzungen und Jahresversammlungen zeigen aber, dass die Frauen, die die Geschäfte des Verbandes leiteten, für die politische Rechtsgleichheit der Frau einstanden.

Mit diesen Worten verabschiedete sich Yvonne Darbre, die scheidende Präsidentin (1961 - 1970), an der Delegiertenversammlung vom 4. Juni 1970 in Engelberg.

Mehr über den SKF und seine Haltungen zum Frauenstimmrecht

Die Katholikinnen und das Frauenstimmrecht

Weil katholische Männer bis Ende der 1960er Jahre das Frauenstimmrecht besonders stark ablehnten, wird der Beitrag der katholischen Kämpferinnen für die politische Gleichstellung arg unterschätzt. Gegen den vehementen Widerspruch von Bischof von Streng setzte SKF-Präsidentin Elisabeth Blunschy-Steiner die Ja-Parole durch. 

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Katholische Frauen progressiver als gedacht

Katholische Frauen galten lange Zeit als Anti-Feministinnen. Auch der SKF hatte lange Zeit ein biederes Image. Nun stellt sich heraus: Der SKF war beim Thema Frauenstimmrecht progressiver als gedacht. «Es stimmt nicht, dass der SKF vor 50 Jahren gegen das Frauenstimm- und Wahlrecht war», sagt Sarah Paciarelli.

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Bischöfe ändern langsam ihre Meinung

Als «blosse Gehilfin des Mannes» sei die Frau nicht für «Mannesrechte» bestimmt, verkündete die Schweizer Bischofskonferenz 1919 zum Frauenstimmrecht. 1970 tönte es anders: Den Frauen die politischen Rechte zu verweigern, wäre eine Ungerechtigkeit.

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SKF ab 1958 offiziell für das Frauenstimmrecht

Die ausserordentliche Versammlung des Schweizerischen Katholischen Frauenbunds vom 17. April 1958 ergab eine Resolution für das Frauenstimmrecht, abgedruckt in der «Schweizerischen Kirchenzeitung» (SKZ) Nr. vom 24. April 1959 (Seiten 204/9). 

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