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News 22.06.2023 | Dienstleistungen – Vereinswissen

Das neue Datenschutzgesetz ist bald in Kraft

Am 1. September ist es so weit, das neue Datenschutzgesetz (nDSG) wird in Kraft treten und löst das Gesetz aus dem Jahr 1993 ab. In diesen 30 Jahren hat sich viel getan und die Gesellschaft erlebte in allen Bereichen einen wahren Digitalisierungsschub. Höchste Zeit, dass das neue Gesetz die neuen Realitäten auch berücksichtigt.

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Datenschutz ist für uns alle ein wichtiges Gut. Wo werden wir künftig damit konfrontiert? Drei Beispiele zeigen mögliche Berührungspunkte im Vereinsleben auf.

Beispiel Neumitglieder und Datenschutz

Ein Ortsverein bietet seinen Neumitgliedern die Möglichkeit, sich direkt auf der Website anzumelden. Nur die wirklich erforderlichen Angaben dürfen künftig im Formular abgefragt werden.

Beispiel Mitgliederdaten und Datenschutz

Die Aktuarin macht die Adresspflege der Vereinsmitglieder in einer Excelliste auf ihrem privaten Computer. Ihren Vorstandskolleginnen sendet sie einmal pro Jahr die neuste Adressliste zu. Die Sicherheit der Daten bleibt jeder Vorstandsfrau überlassen. Sicherer wäre eine gemeinsame Ablage in der Cloud oder einer Vereinssoftware.

Beispiel Sozialdienst und Datenschutz

Die Frauengemeinschaft ist stolz auf ihr solidarisches Engagement für Familien mit finanziellen Engpässen. Damit die Unterstützung am richtigen Ort ankommt, werden von Antragsstellerinnen sensible Daten verlangt wie Informationen zu Einkommens- und Familienverhältnissen. Was passiert mit diesen Unterlagen nach der Gesuchsbearbeitung?

 

Das nDSG führt keine spezifischen, nur für Vereine geltenden Bestimmungen ein. Es ist auch nicht nötig, die Mitglieder extra darüber zu informieren. Jedoch sind alle Vereinsvorstände gehalten, sich mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen und eine Datenschutzerklärung auf ihrer Website publizieren. Auf frauenbund.ch bieten wir verständliche Erklärungen und weiterführende Informationen zum Thema. Ein Glossar erklärt Begriffe von Datensicherheit bis Personendaten. 

Der Dachverband stellt Muster für die Datenschutzerklärung, die Auftragsvereinbarung und das Bearbeitungsverzeichnis zur Verfügung. Eine Datenschutzerklärung ist auch für Vereine ohne Website nötig. Am Thema Datenschutz interessierte können sich in der neuen Gruppe nDSG auf der Vernetzungsplattform beUnity austauschen. Melde dich dafür via info@frauenbund.ch.

Wir empfehlen, dass alle Vereine die praktische Checkliste durchgehen und sich so auf die korrekten Umsetzung der nDSG vorbereiten:

Vereinswissen zum nDSG

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