Aktuelles

Frauenbund fordert Kulturwandel
Der SKF begrüsst das Projekt zur Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz und fordert einen Kulturwandel, der alle missbrauchsbegünstigenden Faktoren konsequent angeht. Die kommunizierten Massnahmen auf nationaler Ebene, die die SBK, RKZ und KOVOS beschlossen haben, sind wichtig und richtig. Offen bleibt die Frage des Kulturwandels. Die Ergebnisse benennen ganz klar katholische Ideale, theologische Inhalte und Organisationsstrukturen als Faktoren, die Missbrauch und Vertuschung systematisch begünstigen.

SKF zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (2022/79); Pa. Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
Statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. So wird ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Tätern führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern.
Vernehmlassung zu familienergänzender Betreuung
Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF begrüsst die vorgesehene Stärkung des Bundesengagements in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Denn wie sich spätestens während der Corona-Pandemie gezeigt hat, führt der Föderalismus bezüglich Organisation und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu einem Flickenteppich, der zu einer massiven Ungleichbehandlung von Familien führt, je nachdem wo sie wohnen. Das vorgesehene Bundesgesetz führt zu mehr Chancengleichheit und zu einer Entlastung der Eltern.
Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
Politische Rechte für Einwohner:innen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft
Frauenbündnis Altersvorsorge fordert BVG-Reform
Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung
Massnahmen gegen Minderjährigenheirat – Vernehmlassung zur Revision des Zivilgesetzbuches
Der SKF erachtet die Selbstbestimmung von Frauen als eines der zentralen Ele-mente für die Gleichstellung und ein Leben in Fülle für alle. Dementsprechend ist es dem SKF ein Anliegen, dass auch das Eingehen einer Ehe in jedem Fall auf Freiwilligkeit basiert und in einem Alter erfolgt, in welchem die Konsequenzen dieser Entscheidung überblickt werden können.