Der SKF und seine Haltung(en) zum Frauenstimmrecht

Während der SKF sich bei der ersten Abstimmung zum Frauenstimmrecht 1959 explizit für das Stimmrecht aussprach und politisierte, hielt er sich bei der zweiten Abstimmung 1971 aus internen, politischen Gründen öffentlich zurück und gab keine Empfehlung ab.

SKF-Delegiertenversammlung 1970 in Engelberg.

1919 wird das Frauenstimmrecht im SKF noch als Überforderung der Frau angesehen. Leib und Seele seien dadurch gefährdet.

1923 publiziert der SKF in seiner Verbandszeitschrift „die katholische Schweizerin“ eine Begründung, mit Argumenten, weshalb eine gute Frau und gute Katholikin niemals für das Stimmrecht eintreten könne. Der SKF ist mit aller Vehemenz entschieden gegen das Frauenstimmrecht.

1944 wird dem SKF so langsam SKF klar, dass er sich klar werden muss. Eine Kommission wird einberufen.

1953 muss der Frauenbund auf die «vielen dem Frauenstimmrecht abgeneigten Frauen» Rücksicht nehmen. Die mehrheitlich ablehnende Haltung der Bischöfe und ihr grosse Einfluss auf die SKF-Frauen sind nicht gerade förderlich, stellt man ernüchtert fest. (Kirchen)politisches Fingerspitzengefühl ist gefragt.

1957 entschliesst sich der SKF zur aktiven Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft für die politischen Rechte der Frau. Diese bezweckt Aufklärung, Zusammenstellung von so genanntem «PropagandamateriaI», Durchführung von Kursen, Kontaktaufnahme mit politischen Männerorganisationen im Hinblick auf die Gründung eines Aktionskomitees für die Abstimmung betreffend Frauenstimmrecht.

1958 diskutiert der Vorstand die Ziele einer Tagung und dem Vorgehen zur Willensbildung innerhalb des SKF zum Thema Frauenwahl- und Stimmrecht. Zentralpräsidentin Blunschy-Steiner dazu: «SKF muss Stellung beziehen in einer Angelegenheit, wo es sich nicht um eine Glaubenssache handelt». Die Tagung wird als ausserordentliche Delegiertenversammlung durchgeführt.

Für viele Frauen sind die Zeitschriften des SKF die einzige Orientierung, weshalb der SKF sich zusätzlich dazu entschliesst, Artikel zu publizieren, die der befürwortenden Meinungsbildung dienlich sein sollen.

Der Verband spricht sich für die politische Partizipation von Frauen aus.

1958 erfolgt ein offizielles «Ja» zum Frauenstimmrecht seitens des SKF an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 17. April.

1959 wird das Frauenstimm- und Wahlrecht von den männlichen Stimmberechtigten zu zwei Dritteln abgelehnt. Der SKF sensibilisiert weiter über seine Bildungsangebote und bietet so genannte «staatsbürgerliche Kurse» für seine Mitglieder an. 

1969 will der SKF seine Haltung konsolidiert nach aussen vertreten und führt eine Umfrage bei seinen Kantonal- und Mitgliederverbänden durch. Ergebnis: Die grosse Mehrheit des SKF ist gegen die Ratifizierung der Menschenrechtskonvention ohne eine vorhergängige Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts. 

1969 Um die Meinungsbildung zum Thema zu stärken, werden Referentinnen ausgebildet, die kompetent in den Kantonen Aufklärungsarbeit leisten sollen. Der SKF fragt sich, ob es seine Pflicht ist, sich für die Vorlage des BR offiziell und politisch einzusetzen. Die amtierende Präsidentin Darbre befindet dazu, «dass der SKF seit zwölf Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für die politischen Rechte der Frau sei. Wenn wir jetzt weitermachen wollen, dann sollten die Mitglieder mehrheitlich dahinterstehen. Wenn wir dagegen sind, müssten wir aus der Arbeitsgemeinschaft austreten, wobei wir aber an die Konsequenzen denken müssen. Es würde dann schnell gesagt, die Kirche verbiete den katholischen Frauen das Mitmachen. Wir würden der Kirche also einen schlechten Dienst erweisen». Ein öffentliches Bekenntnis bleibt, trotz der progressiven Haltung im Verbandsvorstand, aus. Der SKF hält sich zurück und setzt weiterhin auf staatsbürgerliche Bildungsangebote.

1970 Bei der Generalversammlung am 4. Juni 1970 hofft die abtretende Präsidentin Yvonne Darbre bei ihrer offiziellen Dankes- und Abschiedsrede, dass die «Rückständigkeit der Schweiz mit der Annahme des Frauenstimmrechts aufgeholt» werden könne.

Der Kurs zur Ausbildung von Referentinnen für staatsbürgerliche Aufklärung nimmt Formen an. In der Vorbereitung werden auch die Argumente der Gegenseite studiert, indem das Büchlein der Gegnerinnen angeschafft wird. Der staatsbürgerliche Kurs kommt am 17. September 1970 zustande.

Der SKF mobilisiert nicht öffentlich, sensibilisiert seine Mitglieder jedoch weiterhin über Bildung

1971 Trotz der progressiven Haltung der SKF-Verbandspräsidentinnen Darbre und Höchli entscheidet der SKF, sich aus internen, politischen Gründen nicht in die Abstimmungskampagne von 1971 einzumischen.

1973 Mit der Annahme des Frauenstimmrechts wandelt sich auch die Rolle des SKF. Der Verband sieht sich verstärkt als Vermittler politischer Fragen und Informationen. Offenbar zieht der Verband eine Bilanz aus seinem öffentlichen Schweigen zur Abstimmung von 1971 und verkündet, dass ein wichtiger Zweck des Zusammenschlusses der ist, den berechtigten Anliegen in der Öffentlichkeit zum Durchbruch zu verhelfen.

1977 Eine der die neugewählten Nationalratspräsidentinnen der Schweiz ist Dr. Elisabeth Blunschy, ehemalige SKF-Präsidentin. Unter ihrer Führung im Jahr 1958 wurde das offizielle «Ja» des Frauenbundes zum Frauenstimmrecht gesprochen.

1991 plant der SKF zum 20-Jahr-Jubiläum des Frauenstimmrechts.

2020 Der SKF ist Mitglied des Vereins CH2021.

Ein politischer Verband

SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund heute

Der SKF setzt sich für die Interessenvertretung und politische Partizipation von Frauen ein. Die Gleichstellung der Frauen ist ein zentrales Thema für den SKF. Wir bringen unser Gewicht als grosser Frauendachverband in die politische Diskussion ein. Als Vernehmlassungspartner des Bundes äussern wir unseren Standpunkt zu neuen Gesetzesvorlagen. Der SKF fördert die Führungshaltung seiner Mitglieder in Form von Kursen und setzt sich für halbe-halbe in der Schweizer Politik ein.