Vereinsstatuten – das Salz in der Suppe
Statuten bilden die Grundordnung eines Vereins. Damit ein Verein rechtsgültig ist, muss er schriftlich verfasste Statuten vorweisen können. Sie bilden das interne Recht, an das sich Mitglieder und Vorstand zu halten haben.
Vereinsstatuten – Regelungen und Bestimmungen, was muss beachtet werden?
Das Gesetz legt grundsätzlich fest, wie ein Verein funktionieren kann und was im Minimum geregelt sein muss. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes haben den Zweck, Regelungen anzubieten für den Fall, dass die Statuten keine eigenen enthalten. Können diese Regelungen abgeändert und an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereins angepasst werden? Müssen diese zwingend eingehalten werden und gibt es noch weitere Bestimmungen?
Für Vorstandsmitglieder eines Vereins, für Geschäftsstellenleiterinnen oder Kantonalvorstände ist es wichtig, gut über Richtlinien und rechtliche Bestimmungen Bescheid zu wissen. So können zweckmässige Anpassungen erfolgen oder kontroverse Debatten an Mitgliederversammlungen ausgeschlossen werden.
Tagungsort
Centrum Obertor
Kath. Zentrum
Welschdörfli 2
7000 Chur
Datum | Zeit
Dienstag, 19. März 2024
13.00 Uhr – 16.30 Uhr
Anmeldung
Anmeldung bis 24. Februar 2024 via Anmeldeformular
Inhalte
- Zweck, Inhalt und Aufbau von Statuten
- Rechte und Pflichten
- Stolpersteine
- Ablauf der Statutenrevision
- Nutzung und Anwendung der neuen Webapplikation Dossier freiwillig engagiert
Ziele
Die Teilnehmerinnen:
- Kennen den Zweck, Inhalt und Aufbau von Statuten.
- Fühlen sich sicher in Bezug auf das Vereinsrecht und die Statuten.
- Können eine Statutenrevision durchführen.
- Kennen die Webapplikation des Dossiers und wissen, wie sie genutzt werde kann.
Zielgruppe
Für Vorstandsmitglieder eines Vereins, für Geschäftsstellen-leiterinnen oder Kantonalvorstände.
Der Kursbesuch kann im DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT in digitaler Form erfasst werden, dieses weist Kompetenzen auch für die Berufswelt aus. Etiketten werden auf speziellen Wunsch per Post zugesendet.
Kosten
Die Tagungskosten trägt der SKF. Reise, Essen und Getränke gehen zulasten der Teilnehmerinnen bzw. deren Vereine oder Verbände.
- OV Vorstandsfrauen kostenlos
- Einzelmitglieder Fr. 50.–
- Nichtmitglieder Fr. 100.–
Der SKF bietet Frauen, die sich in Kantonalverbänden oder Ortsvereinen freiwillig engagieren oder dies zukünftig möchten, kostenlose Weiterbildung zur Stärkung ihrer Kompetenzen im Verbandsmanagement, in den religiös-spirituellen sowie gesellschaftspolitischen Bereichen an.
Die Kurskosten übernimmt der Dachverband als Anerkennung für ehrenamtlich geleistete Arbeit im SKF.
Kursbedingungen
Kursabmeldungen sind mit administrativem Aufwand verbunden. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss wird ein ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.– in Rechnung gestellt.