Organspende

In der Schweiz sterben jährlich etwa 100 Personen, weil Ihnen kein passendes Organ zugeteilt werden konnte. Das bedeutet, dass diese Menschen auf der Warteliste für Organspenden und ihre Angehörigen sehr froh sind, wenn mehr Menschen zur Organspende bereit sind. Doch wie genau stehe ich persönlich dazu? Will ich persönlich meine Organe nach meinem Tod spenden? 

In der Abstimmung am 15. Mai 2022 wurde die erweiterte Widerspruchslösung angenommen. In diesem Gesetzesvorschlag wird das Vorgehen wie folgt definiert: Falls keine Aussage einer Person zur Organspende vorliegt, werden die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen der Person befragt. Werden die Angehörigen nicht gefunden, gibt es keine Freigabe zur Organspende.

Die Widerspruchslösung ist die meist verbreite Regelungsform von Organspende in Europa. Sie gilt z.B. in Frankreich, Spanien und Österreich.

Bis die neue Regelung frühestens 2025 in Kraft tritt, gilt in der Schweiz die erweiterte explizite Zustimmungslösung: Es braucht die ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten, damit eine Person als Organspender:in gilt. Ist dieser Wille nicht bekannt, braucht es die Zustimmung der Angehörigen (deshalb das Wort «erweitert»).

In welcher Form muss heute eine Einwilligungserklärung zur Organspende vorliegen?

Falls keine Organspende-Karte vorliegt, wird im Organspenderegister nachgeschaut. Falls beides nicht vorhanden ist, werden die Angehörigen gefragt. Wichtig ist: Sie werden nicht nach ihrer Meinung gefragt, sondern ob sie den Willen oder den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person kennen. Falls sich die Angehörigen unsicher sind, dann wird keine Organspende durchgeführt.

Zu welchem Zeitpunkt werden die Angehörigen gefragt, ob die Person spenden möchte? Nach dem Tod oder wenn klar ist, dass die Person sterben wird?

Dies ist in den Richtlinien der SAMW (Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften) zur Organtransplantation geregelt, auf welche im Schweizer Gesetz verwiesen wird. Eine Zustimmung darf erst eingeholt werden, wenn der Entscheid gefällt wurde, die lebenserhaltenden Therapien abzubrechen.

Wann gilt eine Person im Spital als verstorben?

Eine Person gilt als verstorben, wenn ein Hirntod eingetroffen ist, also wenn das Gehirn vollständig und nicht irreversibel ausgefallen ist und somit alle Funktionen des gesamten Gehirns und des Hirnstammes. Die Ursachen eines Hirntodes können eine Schädigung des Gehirns durch einen Unfall sein oder als Folge eines Herzstillstands eintreten, wenn aufgrund der ausgefallenen Durchblutung das Gehirn geschädigt wird.

Der Nachweis eines Hirntodes erfolgt über das Vier-Augen-Prinzip: Zwei Ärztinnen oder Ärzte erbringen einen Hirntod-Nachweis nach den Richtlinien der SAMW. Diese Tests sind genau definiert und müssen schriftlich bestätigt werden. Die zwei Mediziner:innen, die den Tod der Person nachweisen, dürfen nicht Teil des Organentnahme- oder Transplantationsteams sein.

Welche Tests müssen für die Feststellung eines Hirntodes durchgeführt werden?

Die SAMW Richtlinien geben sieben zu klärende Voraussetzungen zur Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme

  1. komatöser Zustand
  2. keine Pupillenreaktion
  3. keine vestibulo-okulären Reflexe, d.h. bei einer Kopfrotation gibt es keine Augenbewegung in die Gegenrichtung
  4. keine Kornealreflexe bei einer Berührung der Hornhaut mit Watteköpfchen
  5. keine Reaktion auf schmerzhafte Reize (Test via Druck)
  6. keine Reaktion auf tracheale und pharyngeale Reize, d.h. der Würgereiz via Absaugkatheter kann nicht ausgelöst werden
  7. Fehlen der Spontanatmung: Beatmung mit 100% Sauerstoff und Analyse des Sauerstoffs im Blut

Nach der Feststellung eines Hirntodes anhand der sieben Tests durch zwei von der Transplantation unabhängige Ärztinnen oder Ärzte. Ein Hirntod kann durch direkte Schädigung des Gehirns, z.B. durch einen Unfall eintreten oder indirekt durch einen Herzstillstand. In dem Fall stoppt das Herz, und das Gehirn wird nicht mehr durchblutet.

Falls eine Person einen Kreislaufstillstand hatte und nicht mehr animiert werden kann, muss für mindestens fünf Minuten gewartet werden, ob eine Veränderung eintritt, ohne dass Reanimationsmassnahmen durchgeführt werden. Nach Ablauf dieser fünf Minuten werden die sieben Tests nach SAMW für die Feststellung eines Hirntodes durchgeführt (respektive sechs, der siebte Punkt wird weggelassen, da eine solche Spontanatmung nach fünf Minuten nicht mehr eintreten wird). Auch dieser Ablauf ist von der SAMW festgelegt.

Wenn der Tod einer Person, die gerne spenden wollte, nach Abbruch von medizinischen Behandlungen auf der Intensivstation eintritt, dann können nur dann Organe entnommen werden, wenn der Sterbeprozess weniger als zwei Stunden dauerte. Ansonsten sind die Organe zu stark beschädigt, als dass sie transplantiert werden können.

Wie werden die Organe verteilt?

Dies ist gesetzlich klar geregelt und variiert für jedes Organ. Die wesentlichen Kriterien sind aber bei allen Organen die folgenden:

  • die medizinische Dringlichkeit
  • der medizinische Nutzen
  • die spezifischen Prioritätsmerkmalen: (Kinder, seltene Blutgruppe oder weitere Merkmale)
  • die Wartezeit

Basierend auf diesen Gesetzen erfolgt die Verteilung via eines Computerprogrammes. Dafür ist in der Schweiz Swisstransplant zuständig: Die Stiftung hat vom BAG den Auftrag, die Warteliste der Organempfänger:innen zu führen und ist für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe zuständig.

Gibt es in der Schweiz eine Altersgrenze für den Erhalt von Organen?

Nein, es gibt in der Schweiz keine Altersgrenze. Bei Zuteilung von Herz, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm wird aber darauf geachtet, dass das Alter von Spender:in und Empfänger:in passt. Auf der anderen Seite gibt es keinen Zwang, ein Organ anzunehmen. Um auf die Warteliste aufgenommen zu werden, braucht es das schriftliche Einverständnis. Auch kann sich eine Person jederzeit von der Warteliste streichen lassen.

Wer steht auf der Warteliste?

2021 konnten 587 Transplantationen durchgeführt werden, 1434 Menschen standen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Davon war 2020 etwa die Hälfte zu krank für eine Transplantation und somit ihr Status inaktiv. Dieser Status wird in aktiv geändert, sobald der gesundheitliche Zustand eine Organtransplantation wieder möglich macht. Die Wartezeit dauert je nach Organ durchschnittlich 123 (Lunge) bis 983 (Niere) Tage.

Vom Alter her sind je etwas weniger als ein Drittel dieser Menschen 51 bis 60 und 61 bis 70 Jahre alt. Unter 18 sind 0.7% der wartenden Personen und etwas mehr als 5% zwischen 18 und 30 Jahre alt. Bezüglich Geschlecht sind für 2020 67% der Menschen auf der Warteliste männlich.

Wie alt sind die Empfänger:innen und die Spender:innen?

Die Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass etwas mehr als 30% der Empfänger:innen eines Organs zwischen 51 und 60 Jahre alt sind. Knapp drei Viertel der Empfänger:innen sind 41 bis 70 Jahre alt. Etwas mehr als ein Viertel der Spender:innen sind zwischen 51 und 60 Jahre alt und knapp 60% sind 51 bis 80 Jahre alt.

Wird mit anderen Ländern zusammengearbeitet?

Swisstransplant arbeitet eng mit verschiedenen europäischen Transplantationsorganisationen zusammen, die ähnliche ethische und gesetzliche Grundlagen haben, so schreibt Swisstransplant auf ihrer Website. Wenn es in der Schweiz keine passende Empfänger:in für ein Organ gibt, wird das Organ den ausländischen Partnerorganisationen angeboten. Umgekehrt erhält Swisstransplant ebenso Angebote aus dem Ausland. Organe werden auch im internationalen Austausch nicht verkauft, ein Angebot ist immer kostenlos.

Wie geht das Leben nach einer Organtransplantation für die Empfänger:innen weiter?

Nach der Transplantation ist die Person noch für zwei bis vier Wochen im Spital. Danach benötigt sie regelmässige Kontrollen, die in der Regel über die Zeit abnehmen. Lebenslang muss die Person Medikamente einnehmen, um die Abstossung des Organs zu unterdrücken. Deshalb ist eine hohe Hygiene wichtig, da solche Medikamente zu einem höheren Infektionsrisiko führen, da das Immunsystem unterdrückt wird. Informationen zum Alltag nach dem Erhalt einer Organspende gibt es vom Bundesamt für Gesundheit.