Coronavirus – Merkblätter und Tipps für die Vereinsarbeit
Ab März 2020 änderten sich laufend die Schutzvorkehrungen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Per 1. April 2022 wurde die besondere Lage aufgehoben. Damit sind wieder die Kantone zuständig, deshalb kann es kantonale Unterschiede geben.
Auf dieser Seite sind für unser Frauennetzwerk relevante Informationen zusammengestellt.
- Die aktuellsten Vorgaben vom BAG und Informationsmaterial So schützen wir uns
- Allfällige kantonale Unterschiede: Adressübersicht der Kantone
Neuste Bestimmungen
Veranstaltungen, Versammlungen und weitere wichtige Änderungen
Folgende Lockerungen gelten ab dem 1. April 2022:
- Die Maskenpflicht ist überall aufgehoben, es können jedoch kantonale Unterschiede bestehen.
- Die Isolationspflicht von Infizierten entfällt.
- Die Covid-19-Verordnung 3 und die Anpassungen ab dem 1. April 2022.
Auch unsere Solidaritätswerke sind mit dem Coronavirus konfrontiert
- Die Situation von notleidenden Müttern wird mit dem Coronavirus zusätzlich erschwert. Viele sind von finanziellen Einbussen betroffen und es drohen Kurzarbeit, Lohnausfälle oder gar Entlassungen. Familien, Alleinerziehende und working poor sind besonders gefährdet, in eine finanzielle Notlage zu geraten. Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind hilft auch jetzt, unbürokratisch und schnell. Wegen der ausserordentlichen Situation wurde das Reglement angepasst, damit ein erneutes Gesuch möglich ist.
- Die Situation in der Schweiz und in ganz Europa ist bereits sehr herausfordernd. Wir fiebern mit unseren Konsulentinnen in den Projektländern des Elisabethenwerks mit und hoffen inständig, dass sich die Lage bald verbessert. Mit den Verantwortlichen vor Ort sind wir laufend in Kontakt und sammeln Neuigkeiten über die Situation in den Ländern Uganda, Bolivien, Indien und Sri Lanka.
Wie beeinflusste das Coronavirus unseren Verband?
Wie entwickelte sich das Verbandsleben 2021
- Auch die Delegiertenversammlung 2021 fand in anderer Form statt. Die Versammlung vom 20. Mai wurde abgesagt, die Abstimmung auf schriftlichem Weg durchgeführt. Den Frauen des KFG Katholischer Frauenbund Graubünden danken wir herzlich für die bereits gemachten Vorbereitungen. Damit wir uns trotzdem begegnen, austauschen und informieren konnten, trafen wir uns am 20. Mai 2021 zum SKF-Forum 2021.
- Die Kurse fanden erstmals in digitaler Form statt, ab Mai waren physische Durchführungen wieder möglich.
- Anstelle des Impulstags gab es am 19. Juni 2021 den «Impuls vorm Mittag» zum Thema make up! Schöpfung und Wandel.
- Die Geschäftsstelle war bis am 31. Mai im Homeoffice und griff dabei auf Erfahrungen mit der neuen Arbeitsform im 2020 zurück. Ab Juni arbeiteten wir wieder vermehrt von der Geschäftsstelle aus.
Worauf hatte die Coronakrise 2020 Einfluss?
- Die Delegiertenversammlung 2020 wurde als Versammlung abgesagt und fand in schriftlicher Form statt. Zu den Resultaten der schriftlichen Abstimmung 2020. Ein grosser Dank geht an die Frauen des AKF Aargauischer Katholischer Frauenbund, sie hatten schon so viele Vorbereitungen für die geplante DV in Baden geleistet!
- Die Kurse wurden bis 7. Juni 2020 abgesagt, danach fanden sie mit Schutzkonzept statt. Insgesamt konnten 32 Kurse nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Für einen Teil konnte ein Ersatzdatum gefunden werden.
- Der Impulstag 2020 make up! Schöpfung und Wandel wurde ins 2021 verschoben.
- Die Geschäftsstelle war vom 18. März bis 8. Juni und ab dem 26. Oktober 2020 im Homeoffice.
- Die Herbstkonferenz 2020 fand als digitales Treffen statt, anstelle der normalerweise zwei Tage konzentrierte sich die Versammlung auf einen.