Das Recht am eigenen Bild

An Vereinsanlässen wird häufig fotografiert und die Bilder werden für Drucksachen, für die Website, für Facebook oder anderes verwendet. Darf man das? Tangiert man damit Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten? Was bedeutet das «Recht am eigenen Bild»?
 

Löschung kann jederzeit gewünscht werden

Wir haben Philipp Gisin gefragt, Jurist beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB. Laut seinen Auskünften haben Personen grundsätzlich das Recht am eigenen Bild. Die Einwilligung, fotografiert und publiziert zu werden, muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern ist implizit, wenn ersichtlich ist, dass an einer Veranstaltung fotografiert wird.

Philipp Gisin rät davon ab, einen Passus in die Statuten aufzunehmen, weil es das Problem nicht löst. Auch wenn ein entsprechender Paragraph in den Statuten steht – mit dem Wortlaut, dass an Veranstaltungen fotografiert wird und die Bilder veröffentlicht werden – besteht das Recht jeder Person, schon an der Veranstaltung zu sagen, dass sie nicht auf Fotos erscheinen möchte. Auf Wunsch hin müssen Bilder auch wieder vom Netz genommen werden, Personen können jederzeit eine Löschung verlangen.

An Veranstaltung auf Fotografieren hinweisen

Philipp Gisin rät, zu Beginn einer Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass fotografiert wird und zu informieren, wohin sich jemand wenden kann, dessen Bild nicht veröffentlicht werden darf. Eine andere Möglichkeit ist, in der Einladung zu erwähnen, dass Bilder gemacht werden und eine Telefonnummer oder Mailadresse anzugeben, damit Personen, die das nicht wünschen wissen, an wen sie sich wenden können. Der Nachteil dieses Vorgehens ist, dass es abschreckend wirken kann.

Das Urheberrecht nicht aushebeln

Weil die Finanzen von Vereinen knapp sind, ist schnell die Versuchung da, eine schöne Fotografie, den herzigen Comic oder das schön illustrierte Zitat aus der Google-Bildersuche auf der Vereinswebsite zu publizieren. Werden dabei Urheberrechte verletzt, kann das teuer werden (Artikel im Beobachter). Der Urheberrechtsschutz eines Werkes entsteht in dem Moment, in dem es erschaffen wird. Es ist davon auszugehen, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und dass eine Nutzungserlaubnis kostenpflichtig erworben oder eingeholt werden muss. Selbst wenn  Menschen oder Institutionen ihre Bilder samt Nutzungserlaubnis zur Verfügung stellen, ist eine Quellenangabe zwingend.

Bilddatenbanken und Bildlizenzen

Sei es im Newsletter, in der Vereinszeitschrift oder in einem Facebook-Post: Ein Text wird durch ein passendes Bild erst so richtig attraktiv. Es gibt etliche Bilddatenbanken, die es unkompliziert ermöglichen, mit wenigen Klicks tolle Bilder samt dazugehöriger Lizenz zu erwerben. Oder es können lizenzfreie Bilder verwendet werden, wie sie eine dieser fünf kostenlosen Bilddatenbanken (Blog von Supertext) anbieten.

Regeln beim Fotografieren

Wenn du selbst hinter der Kamera (oder mit dem Finger am Smartphone) bist, sind andere Rechtsgrundlagen (Beitrag dazu auf fotointern.ch) zu beachten. Bist du beim Fotografieren an einem öffentlichen Ort oder im Inneren eines Gebäudes? Was für ein Motiv hast du gewählt? Je nach Ausgangslage gibt es unterschiedliche Stolpersteine zu umgehen.

Weiterführende Informationen: