Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländer:innen (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Frauenbund Schweiz nimmt Stellung zur geplanten Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Die Vorlage des Bundes soll die Integration und Erwerbstätigkeit von Menschen aus dem Asyl- und Ausländerbereich verbessern.
Der Frauenbund begrüsst die geplanten Änderungen grundsätzlich. Geflüchtete und Schutzbedürftige sollen möglichst früh Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit erhalten. Dabei ist uns besonders wichtig, dass die Lebensrealitäten von Frauen berücksichtigt werden. Kinderbetreuung, familiäre Verpflichtungen oder belastende Erfahrungen können den Zugang zu Sprachkursen, Ausbildung und Arbeit erschweren. Deshalb braucht es familienfreundliche Angebote und gezielte Unterstützung.
Auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Betreuungspflichten oder Traumafolgen dürfen nicht dazu führen, dass Frauen schlechtere Chancen erhalten. Erwerbsarbeit stärkt nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe, sondern auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist der Schutz von Opfern von Menschenhandel. Betroffene müssen früh erkannt werden und Zugang zu spezialisierter Beratung und Unterstützung erhalten. Da Frauen und Mädchen besonders häufig von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, braucht es hier einen konsequenten Schutz.
Der Frauenbund setzt sich damit für eine Integrationspolitik ein, die Chancengleichheit, Teilhabe und die Eigenständigkeit von Frauen stärkt.
Dateien
260629_Vernehmlassung_Integration_VIntA_VZAE_Frauenbund_Schweiz.pdf
0 Kommentare
Kommentar schreiben