AHV 2030: Care-Arbeit muss sich in der Rente widerspiegeln
Frauenbund Schweiz beteiligt sich an der Vernehmlassung zur Reform AHV 2030, weil die AHV für viele Frauen die wichtigste Säule ihrer Altersvorsorge ist. Frauen sind aufgrund von Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen, tieferen Einkommen und der ungleichen Verteilung unbezahlter Care-Arbeit besonders häufig von tiefen Altersrenten betroffen. Die Reform muss deshalb unterschiedliche Erwerbs- und Lebensrealitäten berücksichtigen, Care-Arbeit besser absichern und unverschuldete Beitragslücken verhindern. Der Frauenbund begrüsst insbesondere den Verzicht auf eine weitere Erhöhung des Referenzalters und fordert eine stärkere Anerkennung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Frauenbund Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat mit der AHV 2030 auf eine weitere Erhöhung des Referenzalters verzichtet. Möglichkeiten zur freiwilligen Weiterarbeit unterstützt der Frauenbund ebenfalls. Weiterarbeit im Rentenalter darf jedoch nicht aus finanzieller Not notwendig werden.
Kritisch beurteilt Frauenbund Schweiz die geplante Neuregelung der Erziehungsgutschriften. Insbesondere im Konkubinat könnte sie jene Person benachteiligen, die den grösseren Teil der unbezahlten Care-Arbeit übernimmt. Der Frauenbund fordert deshalb eine stärkere Anerkennung von Care-Arbeit und grundsätzlich höhere Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Ausdrücklich unterstützt Frauenbund Schweiz Massnahmen gegen Beitragslücken, etwa AHV-Beiträge auf Unfall- und Krankentaggeldern sowie die Meldung von Nichterwerbstätigen an die Ausgleichskassen. Skeptisch beurteilt der Frauenbund hingegen strengere Voraussetzungen für die Weiterversicherung bei Auslandaufenthalten, wenn dadurch neue Beitragslücken entstehen können.
Mit seiner Vernehmlassungsantwort setzt sich Frauenbund Schweiz dafür ein, dass die AHV 2030 unterschiedliche Erwerbs- und Lebensrealitäten berücksichtigt und unbezahlte Care-Arbeit besser in der Altersvorsorge absichert.
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