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Stellungnahmen 21.01.2026 | Gleichstellung – Interessenvertretung – Politik

Ja zur Individualbesteuerung – mit klaren Vorbehalten

Die Individualbesteuerung stellt aus frauenpolitischer Sicht einen wichtigen gleichstellungspolitischen Schritt dar. Sie beseitigt eine strukturelle Ungleichbehandlung im heutigen Steuersystem: Noch immer zahlen gewisse verheiratete Paare mehr Steuern als unverheiratete Paare in vergleichbarer Situation. Diese sogenannte «Heiratsstrafe» betrifft insbesondere Paare, in denen beide Eheleute erwerbstätig sind – häufig zulasten der Frauen.

Warum der Frauenbund Schweiz Ja sagt

Die heutige gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren führt dazu, dass das Einkommen von Frauen – die in vielen Familien den Zweitverdienst erwirtschaften – zu einem höheren Steuersatz besteuert wird, als dies bei einer individuellen Veranlagung der Fall wäre. Das bestehende Steuersystem setzt damit Fehlanreize: Für verheiratete Frauen lohnt sich eine höhere Erwerbstätigkeit steuerlich oft nur begrenzt. Dies begünstigt tiefe Pensen oder den vollständigen Rückzug aus dem Erwerbsleben – nicht aus freier Entscheidung, sondern aus ökonomischem Zwang.

Mit der Individualbesteuerung werden diese Fehlanreize abgebaut. Die Reform stärkt die finanzielle Eigenständigkeit von Frauen. Finanzielle Selbständigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung, soziale Absicherung und gesellschaftliche Teilhabe. Der Verbandsvorstand des Frauenbund Schweiz ist sich einig, dass die Individualbesteuerung ein wichtiger Schritt zur Stärkung der finanziellen Selbständigkeit von Frauen ist und damit einem zentralen Anliegen des Frauenbundes entspricht.

Das Steuerrecht soll alle Menschen als eigenständige Individuen anerkennen. Daraus folgt konsequenterweise, dass jede Person eine eigene Steuererklärung einreicht. Diese Praxis stellt eine logische Fortführung des Gleichberechtigungsprinzips dar: So wie mit dem Stimmrecht die politische Eigenständigkeit gewährleistet ist, wird mit der individuellen Besteuerung auch die rechtliche und finanzielle Eigenständigkeit abgebildet.

Warum dieses Ja ein «Ja, aber» ist

Gleichzeitig ist sich der Frauenbund Schweiz bewusst, dass die Individualbesteuerung ohne weitere Reformen begrenzt bleibt: Ein zentrales strukturelles Problem ist die nach wie vor ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Weil Männer im Durchschnitt höhere Einkommen erzielen und nur selten längere Elternzeiten übernehmen, entscheiden sich viele Familien für ein traditionelles Modell: Der Mann bleibt Hauptverdiener, die Frau übernimmt den grösseren Teil der unbezahlten Care-Arbeit. Das hat Konsequenzen: Viele Frauen arbeiten in Teilzeit, um innerhalb ihrer Familien unbezahlt Care-Arbeit zu leisten. Das wirkt sich nachteilig auf Lohn, Altersvorsorge und Karrierechancen aus.

Diese Entscheidung ist jedoch nicht immer Ausdruck freier Wahl. Bestehende Rahmenbedingungen – etwa eingeschränkte Teilzeitmöglichkeiten in gut bezahlten Berufen, hohe Kosten für Kinderbetreuung und steuerliche Fehlanreize – führen dazu, dass sich ein höheres Erwerbspensum für Frauen rein ökonomisch oft nicht lohnt. Frauen bleiben so häufiger in finanzieller Abhängigkeit und tragen ein erhöhtes Risiko für Altersarmut.

Der Frauenbund Schweiz hält deshalb fest: Frauen sollen echte Wahlfreiheit haben, wenn sie ihr Familien- und Erwerbsmodell gestalten. Der Frauenbund Schweiz wendet sich gegen ein System, das Frauen faktisch dazu drängt, auf Erwerbsarbeit zu verzichten, weil sich diese finanziell nicht rechnet. Gleichzeitig würdigt der Frauenbund Schweiz Frauen, die sich bewusst entscheiden, ihre Zeit und Energie der unbezahlten Sorgearbeit zu widmen. Diese Arbeit ist gesellschaftlich unverzichtbar, verdient Anerkennung und muss sozial besser abgesichert werden.

Der Verbandsvorstand des Frauenbund Schweiz nimmt zudem folgende Bedenken ernst:

  • Die Reform darf Familien mit tiefem Einkommen nicht benachteiligen und keine Einschränkung der Wahlfreiheit bewirken.
  • Care-Arbeit darf nicht abgewertet werden, und Frauen dürfen nicht ausschliesslich über ihre Erwerbstätigkeit definiert werden.
  • Der erwartete administrative Mehraufwand, den eine Mehrheit der Kantone als zentrales Gegenargument anführt, ist real. Doch grosse gesellschaftliche Visionen lassen sich selten ohne anfänglichen Mehraufwand umsetzen. Auch bei der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts wurden bürokratische Hürden ins Feld geführt. Diese dürfen nicht erneut dazu führen, dass Fortschritte in der Gleichstellung verzögert oder verhindert werden. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern darf nicht an bürokratischen Hindernissen scheitern.

Unsere Haltung

Der Frauenbund Schweiz sagt Ja zur Individualbesteuerung, aber mit einem klaren Blick auf ihre begrenzte Wirkung ohne flankierende Massnahmen, mit der Forderung nach sozial ausgewogener Umsetzung, mit der Anerkennung und Wertschätzung von unbezahlter Sorgearbeit, und mit einer Kommunikation, die ein vielfältiges und respektvolles Frauenbild vermittelt.

Der Frauenbund Schweiz ruft Frauen dazu auf, am 8. März 2026 bei der Abstimmung über das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (BBl 2025 2033) Ja zu stimmen.

 

Frauenbund Schweiz

Der Frauenbund Schweiz ist mit 100'000 Mitgliedern, 17 Kantonalverbänden, 500 Ortsvereinen und zwei Hilfswerken das grösste konfessionelle Frauennetzwerk der Schweiz. Der Frauenbund Schweiz wirkt überraschend anders katholisch und engagiert sich für die Rechte aller Frauen in Gesellschaft, Kirche, Wirtschaft und Politik. www.frauenbund.ch

 

Dateien

20260308_Stellungnahme_Ja zur Individualbesteuerung.pdf

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