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Stellungnahmen 09.07.2026 | Ethik – Gerechtigkeit – Politik

Konzernverantwortung: Der Gegenvorschlag muss stärker werden

Der Bundesrat will neue Regeln für verantwortungsvolle Unternehmen schaffen. Frauenbund Schweiz begrüsst diesen Schritt. Der vorgeschlagene Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative geht aber nicht weit genug. Wir fordern wirksame Regeln zum Schutz von Menschenrechten und für die Bewahrung der Schöpfung.

Der Bundesrat will mit einem neuen Bundesgesetz die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt stärken. Der Frauenbund Schweiz begrüsst diese Stossrichtung. Der Gegenvorschlag orientiert sich grundsätzlich an internationalen Standards sowie an den Entwicklungen in der Europäischen Union. In wichtigen Punkten bleibt er jedoch dahinter zurück.

Kritisch beurteilt der Frauenbund insbesondere den vorgesehenen Geltungsbereich. Die hohen Schwellenwerte führen dazu, dass nur sehr wenige Unternehmen den neuen Sorgfaltspflichten unterstehen würden. Damit könnten ausgerechnet Unternehmen aus Branchen mit hohen menschenrechtlichen und ökologischen Risiken, etwa aus dem Rohstoffsektor, von den Regelungen ausgenommen bleiben.

Nachbesserungen braucht es auch bei den Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, bei den Vorgaben zum Klimaschutz sowie bei Haftung und Aufsicht. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden müssen zudem wirksame Möglichkeiten erhalten, ihre Rechte geltend zu machen.

Der Frauenbund fordert deshalb einen verbindlichen und international abgestimmten Rechtsrahmen, der sich konsequent an den Standards von UNO und OECD sowie am europäischen Recht orientiert. Schweizer Unternehmen sollen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt übernehmen.

Dateien

260709_Vernehmlassung zum Gegenvorschlag Konzernverantwortung.pdf

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