Schwangerschaft verzögert Start in Lehre
Annina* ist noch nicht volljährig, als sie ungeplant schwanger wird.
Sie trägt einen schweren Rucksack: In der Kindheit erlebte sie häusliche Gewalt in der Familie. Deshalb konnte sie nicht mehr zuhause wohnen und lebte in verschiedenen Institutionen, später in einer betreuten Wohngemeinschaft für Jugendliche. Sie wollte ein Praktikum absolvieren und im kommenden Sommer eine Lehre anfangen. Doch es sollte anders kommen, sie wurde ungeplant schwanger.
Trotz dieser schwierigen Voraussetzungen hat sie sich entschieden, das Baby auszutragen. Vom Vater des Kindes und seiner Familie kann Annina keine Unterstützung erwarten. Von ihrer Mutter erhält sie ein kleines Taschengeld, die Gemeinde bezahlt die Wohnkosten in der WG und die monatlichen Ausgaben. Sie hat schon ein paar Kinderkleider geschenkt bekommen und sie besucht die Kinderkleiderbörse. Doch sie benötigt noch so einiges für ihr Baby.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind anerkennt die Notsituation der jungen Frau und hat die Unterstützung für eine Grundausstattung für das Baby gesprochen.
Dieses Beispiel zeigt sehr gut, dass die ursprüngliche Idee, die vor 50 Jahren zur Gründung des Solidariätsfonds geführt hat, heute noch aktuell ist und der Fonds nach wie vor seine Berechtigung hat und wichtige Arbeit leistet.
*Name geändert
Seit 50 Jahren steht der Solidaritätsfonds Frauen in schwierigen Lebenslagen zur Seite – mehr über das Jubiläumsjahr erfahren.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind gehört zum Frauenbund Schweiz. Er setzt Spenden wirtschaftlich, zweckbestimmt und wirkungsvoll ein.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind – hilft schnell und engagiert. Unterstützt werden armutsbetroffene Frauen mit Kindern bis zum Alter von zehn Jahren in der Schweiz. Die Hilfe reicht von Babyausstattungen über den Ausgleich von Rückständen bei Wohnungsmietzinsen bis zur Kostenübernahme für die Zahnbehandlung bei Kindern.
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