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Stellungnahmen 25.06.2020 | Ethik – Gerechtigkeit – Interessenvertretung – Politik – Vernehmlassung

Stellungnahme zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative (Korrektur-Initiative)

Der SKF ist überzeugt, dass Waffenexporte in Bürgerkriegsländer nicht mit der humanitären Tradition der Schweiz zu vereinbaren sind. Auch Waffenexporte an Länder, die systematisch und schwerwiegend Menschenrechte verletzen, lehnt der SKF entschieden ab.

Es braucht eine klare rote Linie für Schweizer Waffenexporte – so wie sie von der Korrektur-Initiative gezogen wird. Deshalb ist der SKF seit Herbst 2018 Mitglied der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer und Mitunterzeichner des gemeinsamen Briefs von verschiedenen Organisationen der Zivilgesellschaft im Februar 2018 an den Bundesrat gegen die geplante Lockerung der Kriegsmaterialverordnung.

Der SKF spricht sich klar für die Initiative aus. Er fordert daher kein totales Kriegsmaterialexportverbot. Waffenexporte in Länder wie Deutschland, Frankreich oder Kanada sollen auch weiterhin möglich sein. Doch die bisherigen Ausschlusskriterien für Waffenexporte aus der Schweiz sollen weiterhin und dauerhaft gelten und daher auch ein Waffenexport-Verbot in Ländern mit systematischen und schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten oder mit Bürgerkriegssituationen. Somit soll mit der Initiative der Status quo von 2014 wiederhergestellt werden.

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2020_05_31_Stellungnahme_Korrektur-Initiative_Aenderung_des_Kriegsmaterialgesetzes_als_indirekter_Gegenvorschlag.pdf

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