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News 15.01.2026 |

Wenn dich deine Liebe den Job kostet

In der katholischen Kirche der Schweiz kann das Privatleben darüber entscheiden, ob jemand im kirchlichen Dienst arbeiten darf oder nicht. Diese Praxis ist übergriffig, willkürlich und ungerecht. Immer mehr Menschen wehren sich dagegen. Eine Petition fordert klare Regeln – für Gleichwürdigkeit, Menschenrechte und eine glaubwürdige Kirche. 

Wenn Privates bewertet wird

Stell dir vor, dein Engagement, deine Kompetenz und deine Berufung wären unbestritten. Und doch würde etwas ganz anderes über deine Zukunft entscheiden: dein Privatleben. In der katholischen Kirche der Schweiz ist das Realität. Nicht nur Fachkompetenz oder Engagement zählen, sondern auch, wie jemand lebt, liebt oder Familie gestaltet. Was eigentlich privat sein sollte, wird bewertet. Das ist übergriffig. Und es ist ungerecht.
Seit Jahren erleben kirchlich engagierte Menschen, dass ihre private Lebens- und Beziehungssituation darüber mitentscheiden kann, ob sie angestellt bleiben oder eine kirchliche Beauftragung (Missio) erhalten. Für viele ist das nicht nur schmerzhaft, sondern zutiefst verunsichernd. Diese Praxis ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass immer mehr Menschen sagen: Das ist Unrecht. Und das darf so nicht weitergehen. 

Beispiele für sogenannte «irreguläre Lebenssituationen»

  • Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Eine Seelsorgerin lebt seit Jahren in einer stabilen, liebevollen Beziehung mit einer Frau. Sie engagiert sich mit Herzblut in der Pfarrei, begleitet Menschen in Krisen und lebt ihren Glauben authentisch. Trotzdem kann allein ihre Partnerschaft dazu führen, dass ihre Anstellung oder Beauftragung infrage gestellt wird.
  • Geschieden und wiederverheiratet: Ein Religionspädagoge hat nach einer gescheiterten Ehe neu geheiratet. Er lebt verantwortungsvoll in einer neuen Partnerschaft und trägt Sorge für seine Familie. Dennoch gilt seine Lebenssituation kirchenrechtlich als «irregulär» – mit möglichen beruflichen Konsequenzen.
  • Unverheiratete Paare: Eine Pastoralassistentin lebt mit ihrem Partner zusammen, ohne verheiratet zu sein. Ihre Lebensform entspricht der Realität vieler Menschen heute. In der Kirche kann dies jedoch als Verstoss gegen Erwartungen gewertet werden – obwohl ihre Arbeit und ihr Glaubensleben davon unberührt sind.
  • Patchwork-Familien: Ein Seelsorger lebt mit seiner Partnerin und Kindern aus früheren Beziehungen in einer Patchwork-Familie. Diese Familienform ist geprägt von Verantwortung, Fürsorge und gelebter Nächstenliebe. Trotzdem kann sie kirchlich als problematisch gelten.
  • Alleinerziehende Eltern: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet im kirchlichen Dienst und verbindet Beruf, Familie und Engagement mit grosser Kraft. Ihre Lebensgeschichte passt nicht in ein klassisches Idealbild – was sie dennoch nicht weniger glaubwürdig oder kompetent macht.

Zivile Wiederverheiratung ohne kirchliche Trauung

Eine Frau hat nach einer Scheidung standesamtlich erneut geheiratet, ohne kirchliche Trauung. Auch hier kann ihre private Lebenssituation zu Unsicherheit oder Einschränkungen im kirchlichen Arbeitsverhältnis führen.

Willkür statt klarer Regeln

Diese Praxis ist willkürlich. Ob eine Person im kirchlichen Dienst arbeiten darf oder nicht, kann davon abhängen, wie ein Bischof persönlich denkt oder wie stark der öffentliche Druck ist. Menschen in sogenannten «irregulären Lebenssituationen» wird implizit abgesprochen, evangeliumsgemäss leben zu können. Das ist diskriminierend und zutiefst verletzend.Eine doppelte MesslatteBei nichtgeweihten Seelsorger:innen wird genau hingeschaut, bei Priestern hingegen systematisch weggeschaut. Diese Praxis schafft Angst, Schweigen und Unfreiheit – und beschädigt die Glaubwürdigkeit der Kirche. «Es darf nicht sein, dass in der katholischen Kirche grundlegende Menschenrechte nicht gelten», so Katharina Jost-Graf, Co-Präsidentin Frauenbund Schweiz

Warum diese Petition wichtig ist

Die Petition der Allianz Gleichwürdig Katholisch fordert eine klare Trennung von Privatem und kirchlicher Beurteilung. Eine Änderung dieser Praxis ist notwendig, weil sie Menschen aufgrund ihres Privatlebens willkürlich ungleich behandelt, ausgrenzt und verletzt. Christliche Ethik gründet auf Nächstenliebe, Barmherzigkeit und der gleichen Würde aller. Was in unseren Demokratien zu Recht verboten ist, darf in der Kirche nicht fortbestehen, ohne ihre Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Der Frauenbund Schweiz unterstützt diese Petition und setzt sich für eine gerechte und glaubwürdige Kirche ein.

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