«Wir haben eine Schlacht verloren, aber den Krieg werden wir gewinnen»
Am 31. August 2026 wäre Josi Meier 100 Jahre alt geworden. Die Luzerner Juristin und gläubige Katholikin kämpfte für das Frauenstimmrecht, gegen ein patriarchales Eherecht und für die politische Mitsprache von Frauen. Auch mit ihrer eigenen Kirche ging sie ins Gericht, wenn es um Frauenrechte ging. Ihre Biografie erzählt viel über die Kämpfe, die auch die Geschichte des Frauenbundes geprägt haben.
Mit Josi Meier startet der Frauenbund Schweiz die neue Reihe «Frauen schreiben (Politik)Geschichte» im Rahmen der Kampagne «Frauenrechte. Erkämpft, nicht geschenkt.». Wir erinnern darin an Frauen, die politische Rechte erkämpft, gesellschaftliche Veränderungen angestossen und die Schweiz mitgestaltet haben.
Josephine Johanna «Josi» Meier wurde am 31. August 1926 in Dagmersellen LU geboren. Ihr Vater arbeitete zunächst als Portier im Hotel National in Luzern und später als Hausabwart eines Bankgebäudes. Ihre Mutter war bis zur Heirat Saaltochter.
Geschlecht und soziale Herkunft als Hindernis
Josi Meiers Weg war gleich von zwei Grenzen geprägt: von ihrer sozialen Herkunft und von ihrem Geschlecht. Als Tochter eines Hausabwarts war eine akademische Laufbahn keineswegs selbstverständlich. Ihre Lehrerin empfahl das Gymnasium den Töchtern von Ärzten, Anwälten und hohen Beamten. Meier ging trotzdem.
Mit dem Studium verschwanden die Schranken nicht, sie wechselten nur das Vorzeichen. Nun war sie nicht mehr die Tochter aus den falschen Verhältnissen, sondern die Frau im falschen Beruf. Bei der Suche nach einer Praktikumsstelle erklärte ihr ein Anwalt, er stelle «grundsätzlich nur Kavalleristen» ein. Gemeint waren Männer, die bei der Kavallerie Militärdienst leisteten. Frauen waren vom Militär und damit auch von diesem männlichen Netzwerk ausgeschlossen. Auch die Justiz blieb eine Männerdomäne: Eine Laufbahn als Richterin war Meier verwehrt, weil Frauen ohne politische Rechte nicht in entsprechende öffentliche Ämter gewählt werden konnten. Militär, Justiz, Politik: Die entscheidenden Institutionen waren unter Männern und unter Ausschluss von Frauen organisiert.
Josi Meier machte trotzdem ihr Anwaltspatent und eröffnete in Luzern eine eigene Kanzlei. Als das Frauenstimmrecht 1959 in der ersten eidgenössischen Abstimmung deutlich (von den ausschliesslich männlichen Stimmberechtigten!) abgelehnt wurde liess sie sich nicht entmutigen. Von ihr ist aus dieser Zeit der kämpferische Satz überliefert:
«Wir haben eine Schlacht verloren, aber den Krieg werden wir gewinnen.»
Auch der Frauenbund Schweiz, damals noch SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund, rang zu dieser Zeit intensiv um die politische Rolle der Frau.
Katholische Frauen für politische Mitsprache
Noch 1919 wurde das Frauenstimmrecht im Frauenbund als Überforderung für Frauen beurteilt. 1923 argumentierte die Verbandszeitschrift «Die katholische Schweizerin» sogar, weshalb eine gute Frau und gute Katholikin gar nicht für das Stimmrecht eintreten könne. Die Haltung änderte sich nur langsam. Noch 1953 musste der Frauenbund auf die vielen Mitglieder Rücksicht nehmen, die dem Frauenstimmrecht ablehnend gegenüberstanden. Hinzu kam der Einfluss der mehrheitlich ablehnenden Bischöfe.
1958 kam es zum entscheidenden Richtungswechsel. Die damalige SKF-Präsidentin Elisabeth Blunschy-Steiner vertrat die Haltung, der Frauenbund müsse in einer Frage Stellung beziehen, die keine Glaubensfrage sei. Am 17. April 1958 sprach sich eine ausserordentliche Delegiertenversammlung offiziell für das Frauenstimmrecht aus. Bei der ersten eidgenössischen Abstimmung 1959 politisierte der Frauenbund ausdrücklich für ein Ja. Vergeblich: Zwei Drittel der stimmberechtigten Männer lehnten die Vorlage ab.
Frauenrechte werden zur Menschenrechtsfrage
Ende der 1960er-Jahre wurde die Situation zunehmend widersprüchlich. Die Schweiz wollte die Europäische Menschenrechtskonvention ratifizieren, verweigerte Frauen aber weiterhin das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene.
Bei der zweiten eidgenössischen Abstimmung 1971 verzichtete der Frauenbund trotz der progressiven Haltung seiner damaligen Präsidentinnen aus internen politischen Gründen auf eine öffentliche Abstimmungsempfehlung. Seine Mitglieder sensibilisierte er weiterhin über Bildungsangebote.
Am 7. Februar 1971 war es schliesslich so weit: Die Schweizer Männer sagten Ja zum Frauenstimm- und Wahlrecht. Noch im selben Jahr wurde Josi Meier für die CVP in den Nationalrat gewählt. Sie gehörte damit zu den ersten elf Frauen im eidgenössischen Parlament.
Eine Frau mit eigener Meinung
Wer Josi Meier nur über Ämter und Jahreszahlen beschreibt, wird ihr nicht gerecht. Sie verband ihren Einsatz für Gleichberechtigung mit Humor. Gleichberechtigung müsse mit Sachverstand, aber auch mit Witz vertreten werden, erklärte sie.
Ihre politische Unabhängigkeit war ihr wichtig. Während ihrer gesamten Laufbahn nahm sie kein Verwaltungsratsmandat an. Bei einer Ehrung durch die Stadt Luzern brachte sie 1991 auf den Punkt, was ihr eine eigene Meinung wert war:
«Es gibt Leute, die leisten sich eine Jacht oder ein Rennpferd, ich leiste mir eine eigene Meinung, die kostet mich etwa gleich viel.»
Diese Unabhängigkeit galt auch gegenüber ihrer Kirche. Josi Meier blieb ihr verbunden. Noch 2005, ein Jahr vor ihrem Tod, sagte sie in einem Interview mit der WOZ, dass sie sehr gläubig sei und sonntags die Messe besuche.
Gläubig, katholisch und unbequem
Das hinderte sie nicht am Widerspruch. Papst Johannes Paul II. würdigte sie für seinen Einsatz für Frieden und Gerechtigkeit und befand gleichzeitig: «Als Frau, die sich mit Frauenrechten befasst, kann ich aber mit dem, was in der katholischen Kirche unter Johannes Paul II. alles nicht geschehen ist, nicht glücklich sein.»
Auch die kirchliche Sexualmoral stellte sie infrage. Sie kritisierte den Widerspruch, Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen und gleichzeitig wirksame Familienplanung zu verbieten. Die alltägliche Pastoral hielt sie dabei für vernünftiger als die päpstlichen Vorgaben. Josi Meier blieb katholisch und widersprach.
Politische Rechte waren erst der Anfang
Mit dem Frauenstimmrecht war für Josi Meier längst nicht alles erreicht. Als Anwältin kannte sie die rechtliche Benachteiligung von Frauen aus ihrer beruflichen Praxis. Besonders deutlich zeigte sich diese im damaligen Eherecht. Der Ehemann galt gesetzlich als «Haupt der Gemeinschaft», bestimmte den Wohnsitz der Familie und konnte seiner Frau die Berufstätigkeit untersagen. Meier setzte sich als Parlamentarierin für dessen Erneuerung ein.
Josi Meier war zu diesem Zeitpunkt längst dort angekommen, wo Frauen zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn nicht einmal mitbestimmen durften. 1983 wechselte sie vom Nationalrat in den Ständerat. 1991 wurde sie als erste Frau zur Präsidentin des Ständerates gewählt. Im selben Jahr fand im Bundeshaus die erste Frauensession statt. Dort spielte Meier mit jener alten Vorstellung, die Frauen über Generationen auf ihren vermeintlich angestammten Platz verwiesen hatte:
«Natürlich gehören wir ins Haus, ins Gemeindehaus, ins Bundeshaus!»
Für Josi Meier hatte dieser Satz eine besondere Pointe. Als junge Juristin war ihr eine Laufbahn am Gericht noch verschlossen geblieben, weil Frauen ohne politische Rechte auch von entsprechenden öffentlichen Ämtern ausgeschlossen waren. Vier Jahrzehnte später stand sie als erste Frau an der Spitze des Ständerats.
Josi Meier und der Frauenbund
Ob Josi Meier selbst Mitglied des damaligen SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund war, lässt sich aufgrund der bisher zugänglichen Quellen nicht belegen. Eine konkrete Verbindung ist hingegen dokumentiert: 1997 hielt sie die Predigt an einer Jubiläumsmesse der Frauen- und Müttergemeinschaft Ballwil im Kanton Luzern.
Darüber hinaus gibt es bemerkenswerte politische Parallelen. Josi Meier und der Frauenbund beschäftigten sich über Jahrzehnte mit denselben grossen Fragen: dem Frauenstimmrecht, der rechtlichen Gleichstellung in Ehe und Familie, der politischen Vertretung von Frauen und der Rolle von Frauen in der katholischen Kirche. Josi Meier und den Frauenbund verbindet vor allem ein Anspruch: Frauen sollen nicht nur von Entscheidungen betroffen sein. Sie sollen sie mitgestalten.
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