Frauenbund Schweiz-Delegierte

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ unseres Verbandes. Gemäss Statuten haben die Kantonalverbände, Mitgliederverbände und Einzelmitglieder nach ihrer Grösse eine bestimmte Anzahl Delegiertenstimmen. Die Kantonalverbände wählen die Delegierten aus ihren Vorständen und aus den ihnen angegliederten Ortsvereinen. So sind alle Mitglieder aus unserem Frauennetzwerk repräsentiert und an Entscheidungsprozessen beteiligt. Gesamthaft sind es 240 Delegierte. Die Delegiertenversammlung steht allen Mitgliedern des Frauenbunds – ob mit oder ohne Stimmrecht – offen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die Delegierten von den Sektionen, bei uns die Kantonalverbände, für eine bestimmte Amtsdauer gewählt werden. Damit wir dies korrekt umsetzen, sind an den Frauenbund Schweiz-Delegiertenversammlungen die Delegierten aus den Kantonalverbänden anwesend und setzen ihr Stimmrecht ein.

Warum sich als Delegierte beim Dachverband wählen lassen?

  • Du erlebst den grössten Frauenbund-Anlass im Vereinsjahr und bist Teil der grossen Frauenbande. Dich erwartet ein spannendes Programm und du erhältst Informationen aus erster Hand.
  • Zusammen mit weiteren Frauen aus deinem Kantonalverband kannst du über wichtige Geschäfte und Weichenstellungen des Verbandes mitentscheiden.
  • Du hast Gelegenheit, an verschiedene Austragungsorte zu reisen und neue Kontakte zu knüpfen. Die Verpflichtung umfasst nur einen Tag pro Jahr.

Was sollte ich als Delegierte wissen?

Frauenbund-Delegierte haben nur wenige Pflichten: Wenn immer möglich nehmen sie an der Delegiertenversammlung teil (dazu ist eine Anmeldung nötig). Zudem informieren sie sich über die Aktivitäten des Verbands, beispielsweise durch den Frauenbund-Newsletter.

Wünschenswert ist, wenn Frauenbund-Delegierte Botschafterin des Verbands sind, sich aktiv vernetzen, die Meinungsbildung in ihrer Region unterstützen, ihre Perspektive einbringen. Bei den Abstimmungen an der Delegiertenversammlung entscheidet die Delegierte frei, mit Blick auf den Frauenbund als Ganzes. Es besteht keine Verpflichtung, der Meinung beispielsweise des Vorstandes des Kantonalverbands oder Ortsvereins zu folgen.

Delegierte dürfen an der Delegiertenversammlung Anträge stellen. Wenn es sich dabei um Themen handelt, die nicht bereits traktandiert sind, muss der Antrag drei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium eingereicht werden. Anträge zu traktandierten Themen müssen nicht im Voraus eingereicht werden. Zudem können die Delegierten, gleich wie alle anderen Anwesenden, sich an der Delegiertenversammlung zu Wort melden, um ihre Meinung kund zu tun, eine Information weiterzugeben, Kritik oder Lob auszusprechen.

Faktenblatt Delegierte

Wie erfolgt die Auswahl?

Der Kantonalvorstand ist das Wahlgremium für die jeweilige Anzahl Delegierten in seinem Verband. Melde dich bei Interesse bei deinem Kantonalverband oder als Einzelmitglied direkt beim Dachverband. Neue Delegierte werden von den Kantonalverbänden für jeweils drei Jahre ins Amt gewählt. Die Einladung sowie Stimmkarte für die Delegiertenversammlung bekommen sie direkt vom Dachverband.

Wann und wo ist die nächste Delegiertenversammlung?

Die Termine werden frühzeitig unter Veranstaltungen kommuniziert.

zu den Veranstaltungen

Was ist eine  Delegiertenversammlung?

In kleinen Vereinen hat jedes anwesende Mitglied an der Mitgliederversammlung eine Stimme. Für grosse Vereine gibt es die Möglichkeit, an deren Stelle eine Delegiertenversammlung durchzuführen. Die Delegierten wahren die Vereinsdemokratie und Mitbestimmungsmöglichkeit der Vereinsbasis. Sie müssen von den Mitgliedern in den Kantonalverbänden gewählt werden.

Für Einzelmitglieder

Gemäss Statuten haben Einzelmitglieder des Dachverbandes gesamthaft zehn Delegiertenstimmen. Die Delegierten werden vom Verbandsvorstand für drei Jahre gewählt, beginnend mit der Amtsperiode 2024. Der Vorstand freut sich über eure Anmeldung samt kleinem Motivationsschreiben an info@frauenbund.ch.